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Feldverweiswürdige Vergehen

Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der

folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:

•  Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des

Gegners durch absichtliches Handspiel (mit Ausnahme des Torhüters im

eigenen Strafraum)

•  Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf das gegnerische Tor

zulaufenden Gegner durch ein Vergehen, das mit einem Freistoß zu ahnden

ist (ausgenommen sind die nachfolgenden Regelungen)

• grobes Foulspiel

• Anspucken eines Gegners oder einer anderen Person

• Tätlichkeit

• anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Gesten

• zweite Verwarnung im selben Spiel

Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der des Feldes

verwiesen wird, muss die Umgebung des Spielfelds und die technische Zone

verlassen.

Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance

Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance der gegnerischen

Mannschaft durch ein absichtliches Handspiel vereitelt, wird er unabhängig

vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen.

Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner im eigenen

Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und der Schiedsrichter einen

Strafstoß gibt, wird der Spieler verwarnt, es sei denn,

• das Vergehen ist Halten, Ziehen oder Stoßen oder

•  der fehlbare Spieler versuchte nicht, den Ball zu spielen, oder hatte keine

Möglichkeit, den Ball zu spielen, oder

•  das Vergehen muss mit einem Feldverweis geahndet werden, ungeachtet des

Orts des Vergehens (z. B. grobes Foulspiel, Tätlichkeit etc.).

In all diesen Fällen wird der Spieler des Feldes verwiesen.

Spielregeln 2016/17

| Regel 12 | Fouls und unsportliches Betragen