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Spielregeln 2016/17
| Regel 13 | Freistöße
3. Vergehen/Sanktionen
Wenn ein Gegenspieler bei einem Freistoß nicht den erforderlichen Abstand
zum Ball einhält, wird der Freistoß wiederholt, es sei denn, es kann auf Vorteil
entschieden werden. Wenn ein Gegner bei einer schnellen Ausführung näher als
9,15 m zum Ball steht und den Ball abfängt, lässt der Schiedsrichter das Spiel
weiterlaufen. Wenn allerdings ein Gegner absichtlich die Ausführung eines
Freistoßes verhindert, muss er wegen Spielverzögerung verwarnt werden.
Wenn sich bei einem schnell ausgeführten Freistoß im eigenen Strafraum noch
Gegner im Strafraum befinden, weil sie keine Zeit hatten, den Strafraum zu
verlassen, lässt der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen.
Wenn das verteidigende Team einen Freistoß im eigenen Strafraum nicht
direkt aus dem Strafraum hinausspielt, wird der Freistoß wiederholt.
Wenn der ausführende Spieler, nachdem der Ball wieder im Spiel ist, den Ball
erneut berührt, bevor ein anderer Spieler ihn berührt hat, wird ein indirekter
Freistoß verhängt. Wenn der ausführende Spieler den Ball jedoch absichtlich
mit der Hand berührt,
• wird ein direkter Freistoß verhängt,
• wird ein Strafstoß verhängt, wenn das Vergehen innerhalb des Strafraums
des Schützen erfolgte, es sei denn, der ausführende Spieler war der Torhüter.
In diesem Fall wird ein indirekter Freistoß verhängt.
Zusätzliche Erläuterungen des DFB
1. Fordert die zum Freistoß berechtigte Mannschaft die Einhaltung der
9,15-m-Entfernung vom Ball, soll der Schiedsrichter die Entfernung feststellen,
aber durch ein unmissverständliches Zeichen verhindern, dass der Freistoß vor
der Freigabe des Balles ausgeführt wird. Wird der Freistoß trotzdem
ausgeführt, so ist er zu wiederholen und der schuldige Spieler ist zu verwarnen.
2. Spieler, die sich bei der Ausführung eines Freistoßes nicht auf die
vorgeschriebene Entfernung zurückziehen, müssen verwarnt werden.
Insbesondere sind auch Versuche, durch Entgegenlaufen die
vorgeschriebene Entfernung zu verkürzen, um so die Ausführung des
Freistoßes zu behindern, Unsportlichkeiten.