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Spielregeln 2016/17

| Regel 13 | Freistöße

3. Vergehen/Sanktionen

Wenn ein Gegenspieler bei einem Freistoß nicht den erforderlichen Abstand

zum Ball einhält, wird der Freistoß wiederholt, es sei denn, es kann auf Vorteil

entschieden werden. Wenn ein Gegner bei einer schnellen Ausführung näher als

9,15 m zum Ball steht und den Ball abfängt, lässt der Schiedsrichter das Spiel

weiterlaufen. Wenn allerdings ein Gegner absichtlich die Ausführung eines

Freistoßes verhindert, muss er wegen Spielverzögerung verwarnt werden.

Wenn sich bei einem schnell ausgeführten Freistoß im eigenen Strafraum noch

Gegner im Strafraum befinden, weil sie keine Zeit hatten, den Strafraum zu

verlassen, lässt der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen.

Wenn das verteidigende Team einen Freistoß im eigenen Strafraum nicht

direkt aus dem Strafraum hinausspielt, wird der Freistoß wiederholt.

Wenn der ausführende Spieler, nachdem der Ball wieder im Spiel ist, den Ball

erneut berührt, bevor ein anderer Spieler ihn berührt hat, wird ein indirekter

Freistoß verhängt. Wenn der ausführende Spieler den Ball jedoch absichtlich

mit der Hand berührt,

• wird ein direkter Freistoß verhängt,

•  wird ein Strafstoß verhängt, wenn das Vergehen innerhalb des Strafraums

des Schützen erfolgte, es sei denn, der ausführende Spieler war der Torhüter.

In diesem Fall wird ein indirekter Freistoß verhängt.

Zusätzliche Erläuterungen des DFB

1.  Fordert die zum Freistoß berechtigte Mannschaft die Einhaltung der

9,15-m-Entfernung vom Ball, soll der Schiedsrichter die Entfernung feststellen,

aber durch ein unmissverständliches Zeichen verhindern, dass der Freistoß vor

der Freigabe des Balles ausgeführt wird. Wird der Freistoß trotzdem

ausgeführt, so ist er zu wiederholen und der schuldige Spieler ist zu verwarnen.

2.  Spieler, die sich bei der Ausführung eines Freistoßes nicht auf die

vorgeschriebene Entfernung zurückziehen, müssen verwarnt werden.

Insbesondere sind auch Versuche, durch Entgegenlaufen die

vorgeschriebene Entfernung zu verkürzen, um so die Ausführung des

Freistoßes zu behindern, Unsportlichkeiten.