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Verwarnungswürdige Vergehen
Ein Spieler wird verwarnt bei:
• Verzögerung der Wiederaufnahme des Spiels,
• Protestieren durch Worte oder Handlungen,
• Betreten, Wiederbetreten oder absichtliches Verlassen des Spielfelds ohne
die Erlaubnis des Schiedsrichters,
• Missachten des vorgeschriebenen Abstands bei Eckstoß, Freistoß oder Einwurf,
• wiederholtem Verstoßen gegen die Spielregeln („wiederholt“ ist nicht durch
eine bestimmte Zahl oder ein bestimmtes Muster von Verstößen definiert),
• unsportlichem Betragen.
Ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler wird verwarnt bei:
• Verzögerung der Wiederaufnahme des Spiels,
• Protestieren durch Worte oder Handlungen,
• Betreten oder Wiederbetreten des Spielfelds ohne die Erlaubnis des
Schiedsrichters,
• unsportlichem Betragen.
Verwarnung für unsportliches Betragen
Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er
• versucht, den Schiedsrichter z. B. durch das Vortäuschen einer Verletzung
oder eines Fouls (Schwalbe) zu täuschen (Simulieren),
• während des Spiels oder ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters seinen Platz
mit dem Torhüter tauscht,
• ein rücksichtsloses Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoß
geahndet wird,
• ein Foulspiel oder ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff
zu verhindern oder diesen zu unterbinden,
• ein Handspiel begeht, um ein Tor zu erzielen (egal ob erfolgreich oder nicht),
oder erfolglos versucht, ein Tor zu verhindern,
• auf dem Spielfeld unerlaubte Markierungen anbringt,
• beim Verlassen des Spielfelds den Ball spielt, nachdem er die Erlaubnis
erhalten hat, das Spielfeld zu verlassen,
Spielregeln 2016/17
| Regel 12 | Fouls und unsportliches Betragen