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Eingriffe von außen

•  das Spiel wegen eines Regelverstoßes oder eines Eingriffes von außen zu

unterbrechen oder abzubrechen, z. B. wenn

das Flutlicht unzureichend ist,

ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen,

einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft, kann der Schiedsrichter das

Spiel je nach Ausmaß des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen

oder abbrechen,

ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst, wird das Spiel

unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt,

bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs

Spielfeld gelangt, so muss der Schiedsrichter

 – das Spiel nur dann unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball

fortsetzen, wenn das Spielgeschehen gestört wurde. Wenn der Ball

unabhängig vom Eingriff ins Tor geht und der Eingriff keinen

verteidigenden Spieler am Spielen des Balls gehindert hat, zählt der

Treffer (selbst bei einem Kontakt mit dem Ball), es sei denn, der Ball

geht ins gegnerische Tor,

 – das Spiel laufen zu lassen, wenn das Spielgeschehen nicht gestört

wurde, und den Eingriff so schnell wie möglich zu beseitigen,

•  unbefugten Personen das Betreten des Spielfelds zu verbieten.

4. Schiedsrichterausrüstung

Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung

• Pfeife(n)

• Uhr(en)

• rote und gelbe Karten

• Notizblock (oder ein sonstiges Mittel für Aufzeichnungen über das Spiel)

Weitere Ausrüstungsteile

Ebenfalls erlaubt sind:

•  Ausrüstung zur Kommunikation mit anderen Spieloffiziellen – Flagge mit

Vibrations-/Piepsignal, Kopfhörer etc.

Spielregeln 2016/17

| Regel 05 | Schiedsrichter