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Eingriffe von außen
• das Spiel wegen eines Regelverstoßes oder eines Eingriffes von außen zu
unterbrechen oder abzubrechen, z. B. wenn
•
das Flutlicht unzureichend ist,
•
ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen,
einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft, kann der Schiedsrichter das
Spiel je nach Ausmaß des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen
oder abbrechen,
•
ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst, wird das Spiel
unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt,
•
bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs
Spielfeld gelangt, so muss der Schiedsrichter
– das Spiel nur dann unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball
fortsetzen, wenn das Spielgeschehen gestört wurde. Wenn der Ball
unabhängig vom Eingriff ins Tor geht und der Eingriff keinen
verteidigenden Spieler am Spielen des Balls gehindert hat, zählt der
Treffer (selbst bei einem Kontakt mit dem Ball), es sei denn, der Ball
geht ins gegnerische Tor,
– das Spiel laufen zu lassen, wenn das Spielgeschehen nicht gestört
wurde, und den Eingriff so schnell wie möglich zu beseitigen,
• unbefugten Personen das Betreten des Spielfelds zu verbieten.
4. Schiedsrichterausrüstung
Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
• Pfeife(n)
• Uhr(en)
• rote und gelbe Karten
• Notizblock (oder ein sonstiges Mittel für Aufzeichnungen über das Spiel)
Weitere Ausrüstungsteile
Ebenfalls erlaubt sind:
• Ausrüstung zur Kommunikation mit anderen Spieloffiziellen – Flagge mit
Vibrations-/Piepsignal, Kopfhörer etc.
Spielregeln 2016/17
| Regel 05 | Schiedsrichter