

27
Spielregeln 2016/17
| Regel 04 | Ausrüstung der Spieler
Für etwaige elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (vorbehaltlich der
Zustimmung des nationalen Fußballverbandes/Wettbewerbsorganisators) gilt:
• Diese dürfen keine Gefahr darstellen.
• Die von den Geräten/Systemen übertragenen Informationen und Daten
dürfen während des Spiels in der technischen Zone weder empfangen noch
genutzt werden.
Die Ausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans,
Botschaften oder Bilder aufweisen. Spieler dürfen keine Unterwäsche mit
politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern
oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen.
Bei einem Verstoß werden der Spieler und/oder das Team durch den
Wettbewerbsorganisator, den nationalen Fußballverband oder die FIFA
sanktioniert.
5. Vergehen/Sanktionen
Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss das Spiel nicht unterbrochen
werden und der Spieler:
• wird vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um die
Ausrüstung in Ordnung zu bringen,
• verlässt bei der Spielunterbrechung das Spielfeld, sofern er die Ausrüstung
noch nicht in Ordnung gebracht hat.
Ein Spieler, der das Spielfeld verlässt, um die Ausrüstung in Ordnung zu
bringen oder auszutauschen,
• muss von einem Spieloffiziellen kontrolliert werden, bevor er das Spielfeld
wieder betreten darf,
• darf das Spielfeld nur mit der Erlaubnis des Schiedsrichters betreten (eine
solche Erlaubnis darf während des laufenden Spiels erteilt werden).
Spieler, die das Spielfeld ohne Erlaubnis betreten, werden verwarnt. Wenn das
Spiel für eine Verwarnung unterbrochen wird, wird das Spiel mit einem
indirekten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt
der Unterbrechung befand.