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Zusätzliche Erläuterungen des DFB

1.  Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung

die Farbe Schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen

werden.

2.  Ist der Schiedsrichter über eine Entscheidung im Zweifel, so befragt er

den Schiedsrichter-Assistenten, ehe er die Entscheidung trifft!

3.  Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen,

wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen

nicht mehr zulassen.

4.  Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab

Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker

Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der

Beteiligten achten.

5.  Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder

aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung

soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel

wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der

Schiedsrichter großzügig verfahren.

6.  Den Spielern ist es gestattet, während Spielunterbrechungen

Erfrischungsgetränke zu sich zu nehmen. Sie müssen sich hierzu jedoch

an die Seitenlinie begeben. Hingegen ist es untersagt, mit Wasser gefüllte

Plastiksäcke oder andere Behälter auf das Spielfeld zu werfen.

7.  Der Platzverein ist für den Schutz des Schiedsrichters und der

Schiedsrichter-Assistenten sowohl vor dem Spiel, während des Spieles

und nach dem Spiel, als auch beim Verlassen des Platzes verantwortlich.

8.  Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber

Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler,

Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem er

und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten

Spielregeln 2016/17

| Regel 05 | Schiedsrichter