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Zusätzliche Erläuterungen des DFB
1. Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung
die Farbe Schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen
werden.
2. Ist der Schiedsrichter über eine Entscheidung im Zweifel, so befragt er
den Schiedsrichter-Assistenten, ehe er die Entscheidung trifft!
3. Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen,
wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen
nicht mehr zulassen.
4. Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab
Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker
Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der
Beteiligten achten.
5. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder
aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung
soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel
wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der
Schiedsrichter großzügig verfahren.
6. Den Spielern ist es gestattet, während Spielunterbrechungen
Erfrischungsgetränke zu sich zu nehmen. Sie müssen sich hierzu jedoch
an die Seitenlinie begeben. Hingegen ist es untersagt, mit Wasser gefüllte
Plastiksäcke oder andere Behälter auf das Spielfeld zu werfen.
7. Der Platzverein ist für den Schutz des Schiedsrichters und der
Schiedsrichter-Assistenten sowohl vor dem Spiel, während des Spieles
und nach dem Spiel, als auch beim Verlassen des Platzes verantwortlich.
8. Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber
Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler,
Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem er
und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten
Spielregeln 2016/17
| Regel 05 | Schiedsrichter