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einschließlich Angaben zu Disziplinarmaßnahmen oder sonstigen
Zwischenfällen vor, während oder nach dem Spiel, und
• die Fortsetzung des Spiels zu überwachen und/oder anzuzeigen.
Vorteil
• das Spiel bei einem Verstoß oder Vergehen weiterlaufen zu lassen, sofern das
regelkonforme Team dadurch einen Vorteil erhält, und eine Strafe für den
Verstoß auszusprechen oder das Vergehen zu bestrafen, wenn der
mutmaßliche Vorteil nicht sofort oder innerhalb weniger Sekunden eintritt,
Disziplinarmaßnahmen
• bei mehreren gleichzeitigen Vergehen das schwerste Vergehen hinsichtlich
Sanktion, Spielfortsetzung, physischer Härte und taktischer Auswirkungen
zu ahnden,
• Disziplinarmaßnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die ein
verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben,
• die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen vom Betreten des Spielfelds für die
Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel
(einschließlich des Elfmeterschießens) zu ergreifen. Wenn ein Spieler vor
Betreten des Spielfelds zwecks Spielbeginn ein feldverweiswürdiges
Vergehen begeht, hat der Schiedsrichter die Kompetenz, die Spielteilnahme
des Spielers zu verhindern (siehe Regel 3.6). Der Schiedsrichter meldet
jegliches sonstige Fehlverhalten,
• die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds zwecks Spielbeginn bis zum
Verlassen des Spielfeldes nach dem Ende des Spiels, einschließlich während
der Halbzeit, der Verlängerung und des Elfmeterschießens, gelbe oder rote
Karten zu zeigen,
• Maßnahmen gegen Teamoffizielle zu ergreifen, die sich nicht
verantwortungsbewusst verhalten, wobei er sie vom Spielfeld und dessen
unmittelbarer Umgebung entfernen lassen darf,
• auf Hinweis anderer Spieloffizieller über Ereignisse zu entscheiden, die er
selbst nicht gesehen hat,
Verletzungen
• das Spiel weiterlaufen zu lassen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein
Spieler nur leicht verletzt ist,
Spielregeln 2016/17
| Regel 05 | Schiedsrichter