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6. Haftung von Spieloffiziellen
Ein Schiedsrichter haftet nicht für
• Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern,
• Sachschäden jeglicher Art,
• sonstige Schäden von Einzelpersonen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder
sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäß den Spielregeln oder im
Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Durchführung, zum Spielen oder
zur Leitung einer Partie zurückzuführen sind oder sein könnten.
Solche Entscheidungen können beinhalten,
• ob der Zustand des Spielfelds oder seiner Umgebung oder die
Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht,
• ein Spiel aus welchem Grund auch immer abzubrechen,
• ob die auf dem Feld während des Spiels benutzten Ausrüstungsteile oder der
Ball spieltauglich sind,
• das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf
den Zuschauerrängen zu unterbrechen oder nicht,
• das Spiel zu unterbrechen oder nicht, um einen verletzten Spieler zur
Behandlung vom Platz bringen zu lassen,
• zu verlangen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz gebracht
wird,
• einem Spieler das Tragen bestimmter Kleidungs- und Ausrüstungsteile zu
gestatten oder nicht,
• soweit es in der Zuständigkeit des Schiedsrichters liegt, Personen
(einschließlich von Team- und Stadionverantwortlichen,
Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderen Medienvertretern) den
Aufenthalt in der Nähe des Spielfelds zu gestatten oder nicht,
• die er in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft,
die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines
nationalen Fußballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder
Vorschriften ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.
Spielregeln 2016/17
| Regel 05 | Schiedsrichter