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1. Entscheidungsgewalt des Schiedsrichters

Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die uneingeschränkte

Befugnis hat, die Spielregeln beim Spiel durchzusetzen.

2. Entscheidungen des Schiedsrichters

Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der

Spielregeln und im „Geist des Fußballs“. Er trifft die Entscheidungen basierend

auf seiner Einschätzung und hat die Ermessenskompetenz, die angemessenen

Maßnahmen im Rahmen der Spielregeln durchzusetzen.

Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit

dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidungen auf „Tor“

oder „Kein Tor“ und das Ergebnis des Spiels.

Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite

Halbzeit (einschließlich Nachspielzeit) beendet und das Spielfeld verlassen

oder das Spiel beendet hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung nicht

ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist oder von einem anderen

Spieloffiziellen einen Hinweis erhalten hat.

Bei Unpässlichkeit des Schiedsrichters darf das Spiel unter der Leitung eines

anderen Spieloffiziellen fortgesetzt werden, bis der Ball aus dem Spiel geht.

3. Rechte und Pflichten

Der Schiedsrichter hat

• die Spielregeln durchzusetzen,

• das Spiel zusammen mit den anderen Spieloffiziellen zu kontrollieren,

•  als Zeitnehmer zu fungieren, Aufzeichnungen über das Spiel zu machen und

den entsprechenden Stellen einen Spielbericht zukommen zu lassen,

Regel 05

Schiedsrichter

Spielregeln 2016/17

| Regel 05 | Schiedsrichter