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1. Entscheidungsgewalt des Schiedsrichters
Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die uneingeschränkte
Befugnis hat, die Spielregeln beim Spiel durchzusetzen.
2. Entscheidungen des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der
Spielregeln und im „Geist des Fußballs“. Er trifft die Entscheidungen basierend
auf seiner Einschätzung und hat die Ermessenskompetenz, die angemessenen
Maßnahmen im Rahmen der Spielregeln durchzusetzen.
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit
dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidungen auf „Tor“
oder „Kein Tor“ und das Ergebnis des Spiels.
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite
Halbzeit (einschließlich Nachspielzeit) beendet und das Spielfeld verlassen
oder das Spiel beendet hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung nicht
ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist oder von einem anderen
Spieloffiziellen einen Hinweis erhalten hat.
Bei Unpässlichkeit des Schiedsrichters darf das Spiel unter der Leitung eines
anderen Spieloffiziellen fortgesetzt werden, bis der Ball aus dem Spiel geht.
3. Rechte und Pflichten
Der Schiedsrichter hat
• die Spielregeln durchzusetzen,
• das Spiel zusammen mit den anderen Spieloffiziellen zu kontrollieren,
• als Zeitnehmer zu fungieren, Aufzeichnungen über das Spiel zu machen und
den entsprechenden Stellen einen Spielbericht zukommen zu lassen,
Regel 05
Schiedsrichter
Spielregeln 2016/17
| Regel 05 | Schiedsrichter