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•
eindeutig versucht, den Ball in seiner Nähe zu spielen, wenn diese Aktion
einen Gegner beeinflusst,
•
eindeutig aktiv wird und so klarerweise die Möglichkeit des Gegners
beeinflusst, den Ball zu spielen,
oder • sich einen Vorteil verschafft, indem er den Ball spielt oder einen Gegner
beeinflusst, wenn der Ball
•
von einem Torpfosten, der Querlatte oder einem Gegner zurückprallt oder
abgelenkt wird,
•
absichtlich von einem Gegner abgewehrt wurde.
Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus einer Abseitsstellung, wenn er
den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt
(mit Ausnahme einer absichtlichen Abwehraktion eines Gegners).
Eine „Abwehraktion“ liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Ball, der ins oder
sehr nah ans Tor geht, mit irgendeinem Körperteil außer mit den Händen
(ausgenommen der Torhüter im eigenen Strafraum) abwehrt.
3. Kein Vergehen
Kein Abseitsvergehen liegt vor, wenn ein Spieler den Ball direkt erhält nach einem:
• Abstoß
• Einwurf
• Eckstoß
4. Vergehen/Sanktionen
Bei einem Abseitsvergehen gibt der Schiedsrichter am Ort des Vergehens einen
indirekten Freistoß, auch wenn sich der Ort in der eigenen Hälfte des Spielers
befindet.
Ein Spieler des verteidigenden Teams, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des
Schiedsrichters verlässt, gilt im Sinne der Abseitsregel als auf der Tor- oder
Seitenlinie stehend, bis das Spiel zum nächsten Mal unterbrochen wird oder
das verteidigende Team den Ball in Richtung Mittellinie gespielt und dieser den
Spielregeln 16/17
| Regel 11 | Abseits