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5. Ist der Spielstand nach Beendigung der Verlängerung unentschieden, so
wird das Spiel beendet, sofern nicht ausdrücklich eine Spielentscheidung
durch Schüsse von der Strafstoßmarke vorgeschrieben ist.
6. Die Verlängerung muss voll ausgespielt werden, wobei in der Halbzeit die
Seiten zu wechseln sind.
7. Für A-Junioren-Mannschaften darf die Spielverlängerung höchstens 2x15,
für B-Junioren-Mannschaften 2x10 Minuten und für alle anderen
Junioren-Mannschaften 2x5 Minuten betragen.
8. Die Spieldauer bei Spielen von unter 16-Jährigen, Frauen, über
35-Jährigen oder Behinderten kann von der in Regel 7 festgesetzten
Spieldauer abweichen! Sie beträgt bei den
A-Junioren (U 19/U 18)
2 x 45 Minuten
B-Junioren/Juniorinnen (U 17/U 16)
2 x 40 Minuten
C-Junioren/Juniorinnen (U 15/U 14)
2 x 35 Minuten
D-Junioren/Juniorinnen (U 13/U 12)
2 x 30 Minuten
E-Junioren/Juniorinnen (U 11/U 10)
2 x 25 Minuten
F-Junioren/Juniorinnen (U 9/U 8)
2 x 20 Minuten
G-Junioren/Juniorinnen (Bambinis) (U 7)
max. 2 x 20 Minuten
9. Mit der Festlegung der Spielzeit trifft der Schiedsrichter eine
Tatsachen-Entscheidung.
Spielregeln 2016/17
| Regel 07 | Dauer des Spiels