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Zusätzliche Erläuterungen des DFB
1. Die Schiedsrichter-Assistenten-Fahnen hat der Platzverein zu stellen.
2. Die Schiedsrichter-Assistenten sind Helfer des Schiedsrichters. Auf keinen
Fall darf der Schiedsrichter dem Eingreifen eines Schiedsrichter-Assistenten
stattgeben, wenn er selbst den Vorfall gesehen hat und auf Grund seiner
Stellung im Spielfeld diesen besser beurteilen kann. Mit diesem Vorbehalt
und vorausgesetzt, dass der Schiedsrichter-Assistent neutral ist, kann der
Schiedsrichter die Meldung des Schiedsrichter-Assistenten berücksichtigen
und, wenn sich diese auf die Spielphase unmittelbar vor Erzielung eines
Tores bezieht, danach handeln und das Tor als ungültig erklären.
3. Vor dem Spiel findet zwischen Schiedsrichter und Schiedsrichter-
Assistenten eine Absprache statt, bei der die Aufgaben und die
Zeichengebung der Schiedsrichter-Assistenten durchgesprochen werden,
um einen reibungslosen Spielablauf zu sichern!
4. Die Schiedsrichter-Assistenten sollen bei längeren Spielunterbrechungen
darauf achten, dass der Ball an der richtigen Stelle ins Spiel gebracht wird.
5. Der Schiedsrichter-Assistent soll das Spielfeld nur betreten,
a) um einen Regelverstoß des Schiedsrichters zu verhindern,
b) wenn der Schiedsrichter bedroht wird,
c) wenn sich der Schiedsrichter verletzt hat,
d) bei größeren Tumulten auf dem Spielfeld und
e) um den Mauerabstand in seiner Nähe herzustellen.
6. Eine der wichtigsten Aufgaben der Schiedsrichter-Assistenten ist es, auch
jenen Raum zu beobachten, in dem gerade nicht gespielt wird.
7. Werden bei einem Spiel keine neutralen Schiedsrichter-Assistenten
nominiert, so stellt jeder der beteiligten Vereine einen Schiedsrichter-
Assistenten. Die Aufgaben dieser Assistenten sind stark eingeschränkt.
Normalerweise zeigen sie dem Schiedsrichter nur an, ob der Ball die
Seitenlinie überschritten hat. Die Aufgaben sind vor dem Spiel
abzusprechen.
Spielregeln 2016/17
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