

12
12. Kommerzielle Werbung
Auf dem Spielfeld, in dem von den Tornetzen umschlossenen Raum, in der
technischen Zone und innerhalb von 1 m zu den Begrenzungslinien ist ab dem
Betreten des Feldes durch die Teams zu Beginn des Spiels bis zu deren
Verlassen des Spielfelds bei Halbzeitpause sowie von deren Wiederbetreten
des Feldes nach der Pause bis zum Spielende jede Art von Werbung physischer
oder virtueller Art verboten. Ebenso unzulässig ist Werbung an Toren,
Tornetzen, Fahnen und Fahnenstangen sowie das Anbringen fremder
Ausrüstung (Kameras, Mikrofone usw.) an diesen Gegenständen.
Darüber hinaus muss vertikale Werbung mindestens:
• 1 m von den Seitenlinien des Spielfelds entfernt sein,
• denselben Abstand zur Torlinie haben, wie das Tornetz tief ist, und
• 1 m vom Tornetz entfernt sein.
13. Logos und Embleme
Das physische oder virtuelle Abbilden von Logos oder Emblemen der FIFA, von
Konföderationen, nationalen Fußballverbänden, Wettbewerben, Vereinen oder
anderen Körperschaften auf dem Spielfeld, an den Tornetzen, in dem von ihnen
umschlossenen Raum, an den Toren und Fahnenstangen während der Spielzeit
ist verboten. Auf den Fahnen an den Fahnenstangen sind solche Logos und
Embleme hingegen erlaubt.
Zusätzliche Erläuterungen des DFB
1. Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68–70 m.
2. Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den
ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und
ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
3. Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
4. Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den
Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.
Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder
Spielregeln 2016/17
| Regel 01 | Spielfeld