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Spielregeln 2016/17

| Regel 01 | Spielfeld

Im Abstand von 9,15 m zum Viertelkreis der Eckfahne kann außerhalb des

Spielfelds rechtwinklig zur Tor- und Seitenlinie eine Markierung angebracht

werden.

Alle Linien sind gleich breit. Ihre Breite beträgt höchstens 12 cm. Die Torlinie

ist gleich breit wie die Torpfosten und die Querlatte.

Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern diese

andersfarbig sind und sich klar von den Fußballmarkierungen unterscheiden

lassen.

Ein Spieler, der unerlaubte Markierungen auf dem Spielfeld anbringt, wird

wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Bemerkt der Schiedsrichter, dass die

unerlaubten Markierungen während des Spiels angebracht wurden, verwarnt

er den Spieler, sobald der Ball nicht mehr im Spiel ist.

3. Abmessungen

Die Seitenlinie muss länger als die Torlinie sein.

•  Länge (Seitenlinie):

mindestens

90m

höchstens

120m

•  Länge (Torlinie):

mindestens 45 m

höchstens

90m

4. Abmessungen bei internationalen Spielen

•  Länge (Seitenlinie):

mindestens

100m

höchstens

110m

•  Länge (Torlinie):

mindestens 64m

höchstens

75m

Die Wettbewerbsbestimmungen können die Länge der Tor- und der Seitenlinie

innerhalb der obigen Bandbreite beliebig festlegen.