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Spielregeln 2016/17
| Regel 01 | Spielfeld
Im Abstand von 9,15 m zum Viertelkreis der Eckfahne kann außerhalb des
Spielfelds rechtwinklig zur Tor- und Seitenlinie eine Markierung angebracht
werden.
Alle Linien sind gleich breit. Ihre Breite beträgt höchstens 12 cm. Die Torlinie
ist gleich breit wie die Torpfosten und die Querlatte.
Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern diese
andersfarbig sind und sich klar von den Fußballmarkierungen unterscheiden
lassen.
Ein Spieler, der unerlaubte Markierungen auf dem Spielfeld anbringt, wird
wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Bemerkt der Schiedsrichter, dass die
unerlaubten Markierungen während des Spiels angebracht wurden, verwarnt
er den Spieler, sobald der Ball nicht mehr im Spiel ist.
3. Abmessungen
Die Seitenlinie muss länger als die Torlinie sein.
• Länge (Seitenlinie):
mindestens
90m
höchstens
120m
• Länge (Torlinie):
mindestens 45 m
höchstens
90m
4. Abmessungen bei internationalen Spielen
• Länge (Seitenlinie):
mindestens
100m
höchstens
110m
• Länge (Torlinie):
mindestens 64m
höchstens
75m
Die Wettbewerbsbestimmungen können die Länge der Tor- und der Seitenlinie
innerhalb der obigen Bandbreite beliebig festlegen.