AUF DEN SPUREN DER NATIONALMANNSCHAFT • 2010
einmalige Exposition
3 – 4,5
Tage
Exposition 4 Mal/Woche
15
Tage
tägliche Exposition
30
Tage
mehrmals tägliche Exposition über Wochen
60
Tage
ABB. 6
CANNABINOIDE
Nachweisdauer im Urin (bei einem Grenzwert von 15 ng/ml)
Dopingfallen aus der Gruppe der Narkotika
Narkotika sind Schmerzmittel vom Morphintyp. Für Mor-
phin gibt es eine Grenzwertregelung von 1
µ
g/ml. Wir
wissen, dass Morphin in Mohnsamen vorkommt, und
haben die Morphinkonzentration handelsüblicher Mohn-
sorten untersucht (Abbildung 4). Mit den Mohnsamen
mit der höchsten Morphinkonzentration haben wir einen
Mohnkuchen gebacken. Bei allen neun Versuchsteilneh-
mern konnte eine kritische Morphinkonzentration im
Urin nach dem Konsum von einem Stück Mohnkuchen
nachgewiesen werden (Abbildung 5). Dieser Effekt war
bei einzelnen Personen über 48 Stunden lang nachweis-
bar. Bedauerlicherweise kann dabei nicht zwischen dem
Genuss eines Mohnkuchens und einer Morphinapplika-
tion zur Schmerzbekämpfung unterschieden werden.
Dopingfalle Cannabinoide
Die UEFA hat von 1994 bis 2009 10.419 Dopingkontrollen
durchgeführt. In neun der insgesamt 26 positiven Fälle
konnten dabei Cannabinoiden, also Haschisch und Mari-
huana, nachgewiesen werden. Das Problem hierbei ist,
dass diese Produkte extrem lange im Urin nachweisbar
sind (Abbildung 6). Obwohl Cannabis nur im Wettkampf
verboten ist, kann man also bei einer Applikation im Trai-
ning während des Wettkampfes positiv getestet werden.
Dopingfallen aus der Gruppe der anabolen Wirkstoffe
Auf dem deutschen Markt gibt es zahlreiche Nahrungs-
ergänzungsmittel, die mit Anabolika gefälscht oder kon-
taminiert sind. Einige kriminelle Hersteller mischen zum
Teil riesige Mengen an Anabolika unter ihre ansonsten
unwirksamen Produkte. Die angegebenen Inhaltsstoffe
dieser Produkte tragen häufig nicht zugelassene Fanta-
sienamen wie Met-AD17-diol/1-T matrix oder 1,4-An-
drostadien-4-chloro-17a-methyl-17b-ol-3-one. Tatsäch-
lich enthalten diese Nahrungsergänzungsmittel jedoch
anabole Wirkstoffe wie Metandienone oder Dehydro-
chloromethyltestosteron (Foto unten rechts).
Über solche kriminellen Angebote sind unsere Spitzen-
sportler mittlerweile gut informiert. Von diesen Produk-
ten geht trotzdem eine große Gefahr aus: Sie werden in
Firmen hergestellt, die häufig auch Vitamine oder Mine-
ralien produzieren. Wenn diese Firmen ihre Maschinen
nicht ausreichend reinigen, kann es zu Verunreinigun-
gen kommen. So haben wir von der Lebensmittel-
überwachung zwei Produkte eines Produzenten aus
Ostwestfalen bekommen, die mit den anabolen Stero-
iden Metandienon und Stanozolol verfälscht waren. Die
Firma hatte Pulver und Gefäße von einem englischen
Auftraggeber bekommen und nicht nachgefragt, was in
den Produkten enthalten ist. Wir haben daraufhin alle
Brausetabletten beschlagnahmen lassen, die zur selben
Zeit auf denselben Maschinen produziert wurden und
auf anabole Steroide überprüft. Die Vitamin-C-Tabletten
enthielt 0,2
µ
g Metandienon, die Multivitamin-Tabletten
0,06
µ
g Stanozolol und die Magnesium-Tabletten 0,16
µ
g Stanozolol pro Tablette. Der Konsum dieser Tablet-
ten hätte zu unabsichtlich positiven Dopingbefunden
führen können.
Schutz vor verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln
bietet die Kölner Liste (
). Auf der
befinden sich Nahrungsergänzungsmittel von Firmen,
die Qualitätskontrollen auf Anabolika und Stimulanzien
durchführen und garantieren, dass im Herstellungs- und
Transportprozess kein Kontakt mit Dopingsubstanzen
vorlag. Eine andere Quelle für Nahrungsergänzungsmittel
mit geringem Dopingrisiko ist die deutsche Rote Liste
®
,
dem Verzeichnis der deutschen pharmazeutischen In-
dustrie. Hier haben wir im Auftrag des DFB alle nah-
rungsergänzungsmittelähnlichen Produkte überprüft
und konnten keinen positiven Befund entdecken.
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