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ANTI-DOPING
AKTUELLE WISSENSCHAFT FÜR DEN SPITZENFUSSBALL
BLOCK
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Jederzeit verbotene Substanzen:
S1. Anabole Substanzen
S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
verwandte Substanzen
S3. Beta 2-Agonisten
S4. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren
S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel
Nur in Wettkämpfen verbotene Substanzen:
S6. Stimulanzien
S7. Narkotika
S8. Cannabinoide
S9. Glukokortikosteroide
Verbotene Methoden:
M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers
M2. Chemische und physikalische Manipulation
M3. Gendoping
ABB. 2
VERBOTENE SUBSTANZEN UND METHODEN
Die verbotenen Substanzen und Methoden werden in
drei Gruppen unterteilt (Abbildung 2). Aus der Gruppe
der „jederzeit verbotenen Substanzen“ sind insbesonde-
re die Beta 2-Agonisten interessant, weil diese in der
Asthma-Therapie eingesetzt werden. Aus der Gruppe
der „nur in Wettkämpfen verbotenen Substanzen“ spie-
len die Glukokortikosteroide eine wesentliche Rolle, die
ebenfalls in der Asthma-Therapie und im orthopädi-
schen Bereich bei lokalen Injektionen von Kortikoiden an
Sehnenansätzen oder in Gelenken angewendet werden.
Info:
Medizinische Ausnahmegenehmigungen – Wichtigs-
te Änderungen ab 1.1.2010
Die Platelet Rich Plasma sowie andere derartige
Präparate sind nur noch bei intramuskulärer Gabe ver-
boten. Andere Applikationswege bedürfen einer Er-
klärung zum Gebrauch.
Für die Beta 2-Agonisten Salbutamol und Salmeterol
ist bei inhalativer Verabreichung zukünftig nur noch ei-
ne Erklärung zum Gebrauch notwendig.
Pseudoephedrin wurde wieder in die Gruppe der ver-
botenen Stimulanzien aufgenommen.
Die Supplementierung von Sauerstoff (Hyperoxie) ist
nicht verboten.
Intravenöse Infusionen mit Ausnahme derer, die im
Rahmen einer Krankenhausbehandlung oder bei klinischen
Untersuchungen verabreicht wurden, sind verboten.
Sanktionen
Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB regelt die
Sanktionen bei Dopingverstößen. Danach kann bei einer
positiven A-Probe zunächst eine vorläufige Sperre aus-
gesprochen werden. Bei Erstverstößen gibt es die Regel-
strafe einer zweijährigen Sperre gegen Einzelpersonen.
Das Handeln oder Verabreichen einer verbotenen Sub-
stanz oder Methode sowie der jeweilige Versuch wird da-
gegen mit einer vierjährigen bis lebenslangen Sperre
beim Erstverstoß geahndet. Die Strafe bei Verletzung
der Meldepflicht oder bei versäumten Doping-Kontrollen
liegt bei ein- bis zweijähriger Sperre.
Bei Mehrfachverstößen kann die Sperre heraufgesetzt
werden. Dafür müssen spezifische Umstände vorliegen,
die nicht konkret benannt sind. Eine Sperre kann aufge-
hoben oder herabgesetzt werden, wenn kein schwerwie-
gendes Verschulden vorliegt, der Dopende die Auf-
deckung von Dopingverstößen unterstützt oder ein Ein-
geständnis vorliegt.
Hat ein gedopter Spieler an einem Spiel teilgenommen
oder ein Spieler die Dopingkontrolle verweigert, wird das
Spiel in der Regel mit 0:2 Toren für die betroffene Mann-
schaft als verloren gewertet. Für den Gegner bleibt die
Wertung bestehen. Von dieser Regelung kann beim Vor-
liegen besonderer Umstände abgewichen werden.
Blutdoping erhöht die Sauerstoff-Transportfähigkeit des Blutes.