WADA akkreditierten Laboren in Köln und in Kreischa
analysiert. Wir sind zudem der einzige Verband in
Deutschland, der 12% der Proben freiwillig auf EPO un-
tersuchen lässt. Letztlich haben wir unsere Wettkampf-
kontrollen seit 2000 systematisch auf alle nationalen
Ligen ausgedehnt. In der 1. und 2. Liga werden an jedem
Wochenende bei drei Spielen Kontrollen durchgeführt.
In der A-Junioren-Bundesliga hat das Ganze im Wesent-
lichen Stichprobencharakter mit der Funktion, die späte-
ren Spitzenfußballer für den Anti-Doping-Kampf zu sen-
sibilisieren. Die Trainingskontrollen sind seit 2006 von
87
auf 500 Kontrollen ausgeweitet worden. Diese wer-
den in Absprache mit der NADA verstärkt in dopingsen-
siblen Trainingsphasen durchgeführt.
3.
Qualitative Verbesserung des Kontrollsystems
Um selbst den kleinsten Verdacht der Manipulation von
unserem Kontrollsystem fernzuhalten, haben wir vor
eineinhalb Jahren ein computergesteuertes Auslo-
sungsprogramm für die Kontrollen in allen Spielklassen
eingeführt, sodass sich jetzt niemand mehr darauf ein-
stellen kann, wann und wo kontrolliert wird. Wir behalten
uns darüber hinaus vor, in Verdachtsfällen weitere Kon-
trollen anzuordnen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anerkennungser-
klärung des Doping-Reglements durch die Spieler. Dort
ist in sechs Sprachen festgehalten, dass jeder Spieler für
sich selbst verantwortlich und zuständig ist. Bei den
Chaperons nutzen wir ausschließlich geprüfte Schieds-
richter aus der jeweiligen Region, wodurch sowohl die
Neutralität als auch ein gewisses Verantwortungsbe-
wusstsein gewährleistet ist.
Die entscheidende Lehre aus dem Fall Hoffenheim war
die Einführung eines ausführlichen Fragebogens zur Do-
kumentation des Kontrollablaufs durch die Dopingkon-
trollärzte. Der Umstand, dass der Dopingkontrollarzt
verpflichtet ist, anzugeben, wer bei der Kontrolle anwe-
send ist, hat zum Beispiel dazu geführt, dass sich nur
noch die Leute im Raum aufhalten, die sich dort auch
aufhalten dürfen. Und das ist sehr viel besser, als hinter-
her vor einem Sportgericht darüber streiten zu müssen,
ob irgendeine Unregelmäßigkeit passiert ist. Wichtig ist
auch, dass entweder der Vorsitzende oder einer der bei-
den hauptamtlichen Mitarbeiter der Anti-Doping-Kom-
mission während des Spielbetriebs in den nationalen
Ligen erreichbar ist, sodass der einzelne Kontrollarzt
weiß, wen er bei einem akut auftretenden Verfah-
rensproblem kontaktieren kann. Regelmäßige Schulun-
gen der Dopingkontrollärzte gehören ebenfalls zu
unseren Maßnahmen, um das System zu verbessern.
4.
Doping-Prävention
Seit 2007 hält der DFB Veranstaltungen zur Doping-
Prävention durch unsere Doping-Kontrollärzte im Be-
reich der A- und B-Junioren-Bundesliga ab und stellt den
Vereinen umfangreiches Informationsmaterial zur Ver-
fügung, damit Verantwortliche, Spieler und Eltern
bereits frühzeitig auf die Problematik aufmerksam
gemacht werden. Seit dieser Saison unterbreiten wir den
Mannschaften der oberen Ligen ein umfassendes Schu-
lungs- und Präventionsangebot. Dies ist deswegen nur
ein Angebot, weil es keinen Sinn macht, zwangsweise
einen Dopingkontrollarzt zu einem Verein zu schicken.
Letztlich ist es jedoch so, dass sich zumindest niemand
mehr darauf berufen kann, nicht umfassend informiert
worden zu sein. Wir informieren darüber hinaus regel-
mäßig über Änderungen der Anti-Doping-Vorschriften
und haben eine Schulungs-CD erstellen lassen, sodass
die Vereinsverantwortlichen gegebenenfalls selbst
Präventionsmaßnahmen veranlassen können.
5.
Rechtsorgane
Liegt ein positiver Doping-Befund vor, informiert die An-
ti-Doping-Kommission zunächst den betroffenen Spie-
ler, den Verein und den Spielgegner und gibt das Ver-
fahren zeitgleich an den DFB-Kontrollausschuss ab, der
dann seinerseits die Unterlagen prüft und in aller Regel
ein Verfahren vor dem DFB-Sportgericht eröffnet. Einfa-
che Verfahren können durch eine schriftliche Entschei-
dung des Einzelrichters beendet werden. Streitige Ver-
fahren sind immer öffentliche Verfahren. Dies hat – wie
im Fall Hoffenheim – den großen Vorteil der Transpa-
renz. So konnte deutlich gemacht werden, dass es sich
hier nicht um einen Doping-Fall, sondern um einen Ver-
fahrensfall handelte, bei dem Verfahrensfehler streng
sanktioniert wurden.
AUF DEN SPUREN DER NATIONALMANNSCHAFT • 2010
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