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S C H I E D S R I C H T E R - Z E I T U N G 6 / 2 0 1 4
allerdings nicht zum Abschluss,
weil rund drei bis vier Meter von
ihm entfernt der Dortmunder
Matthias Ginter zum Ball grätscht
(
Foto 8b)
und ihn dadurch ins
eigene Tor abfälscht.
Schiedsrichter Günter Perl
erkennt diesen Treffer zu Recht
an, denn bei der Abseitsstellung
von Hofmann ist kein Kriterium
der Strafbarkeit erfüllt. Weder
wird vom Mainzer Angreifer ins
Spiel eingegriffen („Ball berühren
oder spielen“), noch nimmt er Ein-
fluss auf einen Gegenspieler („ein-
deutig die Sicht versperren“ oder
„
den Gegner angreifen“).
***
Zum Schluss eine ungewöhnliche
Foul-Szene aus dem Zweitligaspiel
SV Sandhausen gegen Greuther
Fürth (5. Spieltag)
.
Bedrängt vom Sandhausener
Angreifer Manuel Stiefler köpft
Benedikt Röcker (Fürth) kurz vor
dem eigenen Strafraum den Ball
vor seinem herauseilenden Tor-
wart Wolfgang Hesl in Richtung
Torauslinie
(
Foto 9a)
.
Röcker
kommt bei dieser Aktion selbst
ins Straucheln und schließlich im
Strafraum zu Fall. Beim Abrollen
gerät er genau in den Laufweg
von Stiefler, der dem Ball nach-
läuft. Dadurch stürzt auch der
Angreifer zu Boden
(
Foto 9b)
.
Eine unglückliche und so sicher-
lich auch nicht gewollte Aktion
des Verteidigers, dennoch hat er
seinen Gegenspieler zu Fall
gebracht und damit verhindert,
dass Stiefler zum Ball laufen konnte.
Deshalb muss in einer solchen
Situation der Pfiff erfolgen und
ein Strafstoß verhängt werden.
Denn Absicht ist zwar die Voraus-
setzung für ein strafbares Hand-
spiel, aber nicht für ein Foul. Da
reicht schon Ungeschicklichkeit
oder auch einfach nur der Zufall.
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Nach seinem Kopfball kommt der Fürther Röcker ins Strau-
cheln und stürzt,…
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wodurch er den Angreifer – sicherlich ungewollt, aber regel-
widrig – zu Fall bringt.
Foto 9a
Foto 9b