Für diese „Glanzparade“ von Suárez (Nr. 9) auf der Torlinie gab es 2010 einen Strafstoß und
die Rote Karte wegen Torverhinderung.
Diskussionen gibt es vor allem dann,
wenn es wegen eines absichtlichen
Handspiels zu einem Strafstoß kommt
oder wenn ein scheinbar korrekt
erzieltes Tor wegen Handspiels des
Angreifers nicht gegeben wird.
In der zurückliegenden Bundesliga-
Saison gab es gleich mehrfach die
Diskussion, ob ein Handspiel zu
bestrafen ist, wenn ein Spieler mit
der Hand oder dem Arm „seine Kör-
perfläche vergrößert“ und so den
Ball aufgehalten hatte.
Hierbei ist vom Schiedsrichter zu
bewerten, ob diese „Vergrößerung“
absichtlich erfolgt und dadurch der
Ball mit der Hand gespielt wird.
Dann ist dies regelwidrig und der
Pfiff muss kommen.
Vier Fragen an Peter Gagelmann
Die praktischen Fragen zum
Thema Handspiel beantwortet
dieses Mal Bundesliga-Schieds-
richter Peter Gagelmann.
Herr Gagelmann, ein Schieds-
richter darf ein Handspiel nur
dann pfeifen, wenn er dem Spie-
ler dabei Absicht unterstellt. Wie
erkennt er auf dem Platz – ohne
Zeitlupe und innerhalb von
Sekundenbruchteilen – ob beim
Spieler diese Absicht tatsächlich
vorliegt?
Peter Gagelmann:
Die Grundlage
hierfür ist in der Regel 12
beschrieben: Zwei ganz entschei-
dende Indizien für ein strafbares
Handspiel sind zum einen die
Position der Hand beziehungs-
weise des Arms und zum ande-
ren die Entfernung zwischen Ball
und Gegner.
Andersherum gefragt: Was sind
Situationen, in denen ein Hand-
spiel typischerweise unabsicht-
lich ist?
Gagelmann:
Wenn der Ball aus
einer kurzen Distanz gespielt
wird, der Arm in einer fußball-
typischen Körperhaltung ist und
ein Spieler seine Körperfläche
nicht „vergrößert“, dann handelt
es sich um ein unabsichtliches
Handspiel, das kein Eingreifen des
Schiedsrichters erfordert.
kann man dem Spieler kaum
Absicht unterstellen.
In diesen Situationen wird von
Spielern der gegnerischen Mann-
schaft trotzdem oft und lautstark
Hand!“ reklamiert – vielleicht aus
mangelnder Regelkenntnis. Wie
sollte man als Schiedsrichter hier
reagieren? Denn das Spiel läuft
schließlich weiter...
Gagelmann:
Mit einer kleinen
unaufgeregten Geste kann der
Unparteiische die Situation schnell
entspannen. Es ist wichtig, dass
der Schiedsrichter allen am Spiel
Beteiligten klarmacht, dass er das
Handspiel durchaus wahrgenom-
men hat – dass er es aber als nicht
strafbar bewertet.
Oft hört man nach einem Pfiff
wegen absichtlichen Handspiels
die Forderung der Gegenspieler:
Absichtliches Handspiel ist doch
Gelb’!“ – was ja völlig falsch ist...
Gagelmann:
Zu einer Verwarnung
kommt es bei einer Handspiel-Situa-
tion wirklich nur dann, wenn eine
Unsportlichkeit vorliegt. Das ist
konkret der Fall, wenn zum Beispiel
ein Angreifer durch ein absichtli-
ches Handspiel versucht, ein Tor zu
erzielen – oder auch, wenn er sich
Was ist Absicht?
Peter Gagelmann (46) aus
Bremen.
Häufig ist auch zu beobachten,
dass ein Verteidiger zum Kopf-
ball hochspringt, den Ball nicht
erreicht und der dahinter ste-
hende Stürmer den Ball an den
Arm des Verteidigers köpft.
Wenn also der Verteidiger den
Ball gar nicht sehen konnte,
spricht dies ebenfalls gegen ein
strafbares Handspiel.
Genauso ist es, wenn der Ball
zunächst von einem anderen
Körperteil eines Spielers abprallt
und von dort gegen den Arm die-
ses Spielers springt. Auch hier
vor einem Torschuss den Ball
absichtlich mit der Hand vorlegt.
Ebenso gibt es „Gelb“, wenn ein
Verteidiger mit seinem absicht-
lichen Handspiel eine gute
Angriffs-Situation unterbindet.
Verhindert er sogar eine klare
Torchance, dann erhält er auf-
grund des absichtlichen Hand-
spiels „Rot“.
Wie bereits erwähnt: Die Absicht
eines Handspiels ist lediglich das
Kriterium, ob ich als Schiedsrich-
ter das Spiel unterbrechen muss
oder nicht. Ob eine Persönliche
Strafe notwendig ist, hängt von
anderen Faktoren ab.
Lehrwesen
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