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S C H I E D S R I C H T E R - Z E I T U N G 5 / 2 0 1 4
Gleiches gilt, wenn ein Spieler mit
erhobenen Armen und somit in
unnatürlicher Körperhaltung in
den Schuss eines Gegners hinein-
grätscht und den Ball dabei mit
der Hand aufhält.
Absicht liegt auch vor, wenn ein
Arm ausgestreckt wird und der
Spieler davon ausgehen kann, dass
der Ball dadurch abgelenkt oder
sogar gestoppt wird. In diesen Fäl-
len muss das Handspiel mit einem
direkten Freistoß und eventuell mit
einer Persönlichen Strafe sanktio-
niert werden.
Ist ein Spieler dagegen zu Fall
gekommen, hat sich dabei abge-
stützt und den Ball aus unmittelba-
rer Nähe an den Arm bekommen,
so kann der Schiedsrichter davon
ausgehen, dass dies nicht absicht-
lich geschah. Keine Absicht liegt
auch vor, wenn einem Spieler – der
nicht weiß, wo sich der Ball befin-
det – das Leder von hinten an die
Hand oder den Arm geschossen
wird.
Große Probleme wird ein Schieds-
richter bekommen, wenn er aus
Gründen mangelnder Kondition
oder bei einem ungünstigen Stel-
lungsspiel ein absichtliches Hand-
spiel nicht erkennt.
Es ist deshalb sehr wichtig, dass
der Unparteiische den diagonalen
Laufweg einhält und nur dann
davon abweicht, wenn es zu Kon-
flikt-Situationen kommt, in denen
seine Präsenz gefordert ist.
Häufig sind Handspiele, gerade in
den Strafräumen, am besten zu
erkennen, wenn sich der Schieds-
richter in der Nähe der Spieler-
aktion befindet und eine gute Sei-
teneinsicht in das Strafraumge-
schehen hat. Gerade bei temporei-
chen Begegnungen muss der
Schiedsrichter deshalb immer wie-
der mit einem Sprint die günstigste
Position zu den Spielabläufen ein-
nehmen.
Als Faustformel für die Bewertung
eines Handspiels gilt die Fußball-
weisheit: Geht die Hand zum Ball,
so liegt ein absichtliches Hand-
spiel vor, das mit einem direkten
Freistoß nach Regel 12 bestraft
wird. Geht der Ball zur Hand, so ist
das unabsichtlich und das Spiel
läuft weiter.
Dieser Grundsatz ist deshalb so
wichtig, weil es in jedem Spiel
mehrfach vorkommt, dass der Ball
die Hand oder den Arm eines Spie-
lers trifft. Kann der Schiedsrichter
einen solchen Ablauf nicht eindeu-
tig erkennen oder ist er der Über-
zeugung, dass hierbei keine
Absicht vorlag, so soll er das Spiel
nicht unterbrechen.
Auch ist nicht jedes Handspiel mit
einer Gelben Karte zu bestrafen.
Die Mehrzahl dieser Vergehen
muss lediglich mit dem direkten
Freistoß oder dem Strafstoß
geahndet werden.
Nur wenn das absichtliche Hand-
spiel vom Schiedsrichter als
„
unsportlich“ angesehen wird, hat
eine Verwarnung zu erfolgen. In
den Spielregeln heißt es dazu in
Regel 12 bei den Auslegungen der
FIFA: „Unter gewissen Umständen
sind Spieler bei einem Handspiel
wegen unsportlichen Betragens zu
verwarnen, zum Beispiel wenn der
Spieler durch ein absichtliches
Handspiel verhindert, dass der
Gegner in Ballbesitz gelangt“
...
oder ... „versucht, durch ein
absichtliches Handspiel ein Tor zu
erzielen.“
Im Lehrbrief 56 gehen die Verfas-
ser unter der Überschrift „Das
Handspiel in aktueller Auslegung“
ausführlich auf die unterschied-
lichen Kriterien bei der Bewertung
eines solchen Vergehens ein. Sie
machen unter anderem deutlich,
dass allein „die Verbreiterung der
Körperoberfläche mit den Armen“
nicht ausreicht, um als strafbares
Handspiel gewertet und bestraft
zu werden.
Ergänzend dazu wird eine Auswahl
von 15 Videoszenen zum Thema
mit den dazugehörigen offiziellen
Kommentaren des DFB angeboten.
Klare Sache: Streckt ein Spieler die Hand über den Kopf, so
liegt bei dem Handspiel Absicht vor.
Wohl unabsichtlich ist das Handspiel dagegen, wenn der Ball
gegen den Arm des am Boden liegenden Spielers prallt...
...
oder wenn der Spieler aus kurzer Entfernung angeschossen
wird. In beiden Fällen läuft das Spiel weiter.
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