RESTART 2.0 – Training nach der Coronapause

Restart 2.0 nach der Coronapause am DFB-Stützpunkt Seite 24 F AQ F RAGEN UND ANTWOR T EN Honorartrainer 1. Kann ein Honorar-Trainer bei einem auftretenden Corona-Fall haftbar gemacht werden? Im Rahmen und Umfang der für den DFB bestehenden Haftpflichtversicherungen besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. 2. Wenn ein Trainer sich im Stützpunkt-Training mit Corona infiziert und dadurch in Quarantäne muss, ist er dann über den DFB versichert? Hier ist in erster Linie der eigene, individuelle Versicherungsschutz des Honorartrainers gefordert, insbesondere dessen Krankenversicherung. Im Rahmen der vom DFB abgeschlossen Unfallversicherung besteht kein Deckungsschutz. 3. Ein Honorartrainer gehört einer Risikogruppe an. Wie soll er sich verhalten? Die Risiko-Einschätzung ist komplex und daher ist eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich. Wir empfehlen analog zum RKI eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung, im Sinne einer medizinischen Begutachtung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) . Besonders wichtig ist die größtmögliche Minderung des Risikos einer Infektion, zum Beispiel durch allgemeine Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten zu Erkrankten) und weitere Maßnahmen der Kontaktreduktion. Möchte ein Honorartrainer auf die Teilnahme am Stützpunkttraining verzichten, ist dies immer und jederzeit möglich, indem er seinen verantwortlichen DFB- Stützpunktkoordinator hierüber informiert und eine Verzichtserklärung auf Leistung und Gegenleistung abgibt. Erkrankte sollten rasch Kontakt aufnehmen zur Hausarztpraxis oder telefonisch zu anderen beratenden Stellen hinsichtlich der Beratung zu individuellen Maßnahmen und zur labordiagnostischen Abklärung von COVID-19. 4. Wie geht man mit einem Spieler um, der sich im laufenden Trainingsbetrieb verletzt? Im Rahmen der Fürsorgepflicht kümmert sich der Honorartrainer um einen verletzten Spieler seiner Kleingruppe. Er agiert sorgfältig und beachtet dabei Präventions- und Schutzmaßnahmen, indem er vor und nach der Behandlung die Hände desinfiziert und währenddessen Mund- und Nasenmaske und Einmalhandschuhe trägt (Honorartrainervertrag, Pkt. 3: „unter Beachtung der zum Schutze der Gesundheit der Teilnehmer erforderlichen Sorgfalt“). Um für einen Ersthelfer-Einsatz gerüstet zu sein, sollte unbedingt auf vollständiges Erste-Hilfe-Material und das Vorhandensein von genügend Einweghandschuhen geachtet werden. Sollte es im Rahmen der Ersten-Hilfe notwendig sein, Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen, wird auf Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung verzichtet. Eine Herzdruck-Massage ist in diesem Fall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ausreichend (vgl. VBG SarsCoV2-Arbeitsschutzstandard vom 08.05.2020)

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