RESTART 2.0 – Training nach der Coronapause

Restart 2.0 nach der Coronapause am DFB-Stützpunkt Seite 23 F AQ F RAGEN UND ANTWOR T EN Spieler 1. Besteht eine Pflicht am Stützpunkttraining teilzunehmen? Nein, die Trainingsteilnahme ist immer freiwillig. 2. Werden die Torhüter als Sondergruppe behandelt und welche Regeln gelten für sie? Nein, die Torhüter sind im normalen Trainingsbetrieb integriert. Sie trainieren unter den gegebenen Hygiene- und Abstandsregeln. Die Torhüter sollen ihr Gesicht möglichst nicht mit den Handschuhen berühren und die Handschuhe keinesfalls mit Speichel befeuchten! Spucken ist allgemein verboten. 3. Kann sich eine eventuell ankommende, aber wartende zweite Trainingsgruppe bei Verfügbarkeit von genug Trainingsfläche und Einhaltung der Regelungen selbständig aufwärmen? Ja, falls die behördlichen Vorgaben hinsichtlich der maximalen Personenanzahl nicht überschritten und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. 4. Muss jeder Spieler einen eigenen Ball mitbringen/ benutzen? Nein. Lediglich der Kontakt mit dem gesamten Trainingsmaterial sollte auf das Notwendige reduziert sein. 5. Was muss ein Spieler bei An- und Abreise beachten? Die Spieler reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW einzeln in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind im Sinne der Vorgaben, wenn möglich, auszusetzen. Eine Nutzung des ÖPNV sollte bei der An– und Abreise nur stattfinden, wenn der Spieler die Kleidung vor und nach dem Training gewechselt hat. Nach dem Eintreffen und beim Verlassen waschen sich die Spieler für mind. 30 Sekunden gründlich die Hände mit Seife oder desinfizieren sie. Die Desinfektion sollte bei fehlender sichtbarer Verschmutzung Vorrang haben vor den Waschungen mit Seife. Wenn sichtbare Verschmutzungen vorhanden sind, erst mit Seife waschen und danach desinfizieren. Wenn vorhanden wird möglichst ein außenliegender Wasseranschluss genutzt! Dabei ist die Nutzung eines Waschraumes unter Beachtung der Abstandsregeln möglichst durch einen Honorartrainer zu kontrollieren. Die Nutzung von Toiletten, auch während des Trainingsbetriebs, darf nur einzeln unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.

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