RESTART 2.0 – Training nach der Coronapause

Restart 2.0 nach der Coronapause am DFB-Stützpunkt Seite 25 F AQ F RAGEN UND ANTWOR T EN Honorartrainer 5. Was gibt es bei Trainingsformen zu beachten? Zweikämpfe sind dort möglich, wo es die behördlichen Vorgaben erlauben. Die behördlichen Vorgaben zu den maximalen Personenanzahlen pro Trainingsgruppe und Spielfeld sind einzuhalten. 6. Müssen die Trainer im Vorfeld eine Abfrage an Spieler/Eltern starten, wer sich in der Lage sieht unter den aktuellen Bedingungen am Training teilzunehmen? Generell ist die Teilnahme für Spieler an Trainingsmaßnahmen des Talentförderprogramms freiwillig. Zur besseren Planung der Trainingseinheiten und Zuteilung von Trainingsgruppen wird empfohlen, die Bereitschaft der Spieler über eine Trainingsteilnahme im Vorfeld abzufragen. 7. Wann ist eine Teilnahme an einer Maßnahme des DFB-Talentförderprogramms nicht möglich? Für die Honorartrainer gelten die identischen Regelungen wie für die Spieler und Spielerinnen (s. S.6 „Kriterien zur Trainingsteilnahme“). Sollten Ausschlussgründe bekannt sein oder bekannt werden, ist umgehend der verantwortliche DFB-Stützpunktkoordinator zu informieren. 8. Darf der Hospitant mit eingebunden werden, wenn ein Trainer kurzfristig ausfällt? Ja, ein Hospitant für die EJ-Lizenz kann unter der Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln und des Restart-Konzepts als Trainer aktiv miteingebunden werden. 9. Dürfen neue Spieler in das Stützpunktraining integriert werden? Neue Spieler können in das Talentförderprogramm aufgenommen werden, wenn sie fest aufgenommen und bis zum Ende der Saison gefördert werden. 10. Wie kann vermieden werden, als enge Kontaktperson eingestuft zu werden? Nach Definition des RKI ( Link) gilt man als enge Kontaktperson, wenn ein enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Quellfall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder MNB [Mund-Nasen-Bedeckung] gegeben war oder ein Gespräch mit dem Fall (face-to-face- Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz (siehe oben) geführt wurde. Unter Einhaltung der im Konzept angegebenen Verhaltensregeln treten oben gennannte Kriterien nicht auf. Indoor-Kontakte sind derzeit generell im Talentförderprogramm ausgeschlossen.

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