FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

106 c. direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung) •  Vereiteln einer offensichtlichen Torchance (insbesondere Ort des Vergehens und Positionen anderer Spieler) •  grobes Foulspiel (oder rücksichtsloser Angriff) •  Tätlichkeit, Beißen oder Anspucken einer anderen Person •  anstößige, beleidigende oder schmähende Gesten d. Spielerverwechslung (gelbe oder rote Karte) Ahndet der Schiedsrichter ein Vergehen, zeigt beim fehlbaren (bestraften) Team aber dem falschen Spieler eine gelbe oder rote Karte, darf der richtige Spieler mittels Videoüberprüfung bestimmt werden. Das eigentliche Vergehen darf dabei nicht überprüft werden, es sei denn, es betrifft ein Tor, einen Strafstoß oder eine direkte rote Karte. 3. Technische Voraussetzungen Für den Einsatz eines VAR bei einem Spiel gelten folgende technische Voraussetzungen: •  Der VAR verfolgt das Spiel im Video-Überprüfungsraum (VÜR) und wird dabei von einem Assistenten des Video-Schiedsrichterassistenten (AVAR) und einem Replay-Operateur (RO) unterstützt. •  Je nach Anzahl Kamerapositionen (oder aufgrund anderer Überlegungen) stehen mehrere AVAR oder RO im Einsatz. •  Nur befugte Personen erhalten Zutritt zum VÜR und dürfen während des Spiels mit dem VAR, AVAR und RO kommunizieren. •  Der VAR hat unabhängigen Zugriff auf TV-Bilder und kann ihre Wiedergabe steuern. •  Der VAR ist über ein Kommunikationssystem mit den Spieloffiziellen verbunden und hört alles, was sie sagen. Der VAR kann nur mit dem Schiedsrichter reden, indem er einen Knopf drückt. So wird verhindert, dass der Schiedsrichter von Diskussionen im VÜR abgelenkt wird. •  Ist der VAR gerade mit der Videosichtung oder der Videoüberprüfung eines Vorfalls beschäftigt, darf der AVAR mit dem Schiedsrichter reden, insbesondere, wenn das Spiel unterbrochen werden muss bzw. noch nicht fortgesetzt werden darf.

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