FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

105 Spielregeln 2019/20 | VAR-Protokoll 2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist Der Schiedsrichter darf nur in vier Kategorien spielentscheidender Entscheidungen/Vorfälle durch den VAR unterstützt werden. In all diesen Kategorien kommt der VAR nur zum Einsatz, wenn der Schiedsrichter eine (erste/ursprüngliche) Entscheidung gefällt hat (einschließlich der Entscheidung, das Spiel weiterlaufen zu lassen) oder wenn die Spieloffiziellen einen schwerwiegenden Vorfall verpasst/übersehen haben. Der Schiedsrichter darf seine ursprüngliche Entscheidung nur ändern, wenn eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt. Dies gilt auch für Entscheidungen, die der Schiedsrichter aufgrund von Informationen eines anderen Spieloffiziellen trifft (z. B. Abseitsentscheidungen). Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen: a. Tore •  Vergehen durch das angreifende Team beim Herausspielen oder Erzielen eines Tors (Handspiel, Foul, Abseits etc.) •  Ball aus dem Spiel vor einem Tor •  Tor oder kein Tor •  Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstoßes oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoß vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt b. Strafstöße •  Vergehen durch das angreifende Team vor dem strafstoßwürdigen Vergehen (Handspiel, Foul, Abseits etc.) •  Ball aus dem Spiel vor dem strafstoßwürdigen Vergehen •  Ort des Vergehens (inner- oder außerhalb des Strafraums) •  zu Unrecht gegebener Strafstoß •  nicht geahndetes strafstoßwürdiges Vergehen

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