Regel 12 –
Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen
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Bei groben Fouls wird nicht auf Vorteil entschieden, es sei denn, imAnschluss an
die Szene ergibt sich eine klare Torchance. Der Schiedsrichter zeigt dem fehl-
baren Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung die Rote Karte.
Grobe Fouls werden mit einem Feldverweis geahndet. Die Partie wird mit einem
direkten Freistoß an der Stelle, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel
13 –
Ort der Freistoßausführung), oder mit einem Strafstoß fortgesetzt (falls
sich das grobe Foul im Strafraum des betreffenden Spielers ereignete).
Tätlichkeit
Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls über-
mäßig hart oder brutal attackiert.
Als Tätlichkeit gelten auch übertriebene Härte oder Gewalt gegen eigene Mit-
spieler, Zuschauer, Spieloffizielle oder sonstige Personen.
Zu Tätlichkeiten kann es auf oder neben dem Spielfeld und bei laufendem oder
unterbrochenem Spiel kommen.
Bei einer Tätlichkeit wird nicht auf Vorteil entschieden, es sei denn, imAnschluss
an die Szene ergibt sich eine klare Torchance. Der Schiedsrichter zeigt dem fehl-
baren Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung die Rote Karte.
Tätlichkeiten können oft in einen Tumult ausarten, weshalb die Schiedsrichter
angewiesen sind, präventiv einzugreifen.
Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eine Tätlichkeit be-
gehen, werden des Feldes verwiesen.
Spielfortsetzung
Bei unterbrochenem Spiel wird die Partie gemäß der vorangegangenen
Entscheidung fortgesetzt.
Bei laufendem Spiel und einer Tätlichkeit außerhalb des Spielfelds gilt:
–
Befindet sich der Spieler beim Begehen der Tätlichkeit bereits außerhalb
des Spielfelds, wird die Partie mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle
fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Wurde das Spiel innerhalb des Torraums unterbrochen, erfolgt der Schieds-
richter-Ball auf der Torraumlinie parallel zur Torlinie so nahe wie möglich
bei der Stelle, an der sich der Ball zumZeitpunkt der Unterbrechung befand.
–
Verlässt der betreffende Spieler für die Tätlichkeit das Spielfeld, ist die
Partie mit einem indirekten Freistoß an der Stelle fortzusetzen, an der sich
der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befand (siehe Regel 13 – Ort
der Freistoßausführung).