INTEGRATION A–Z
QUALIFIZIERUNG
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Qualifizierung
Definition:
Unter Qualifizierung wird der Erwerb von bestimmten Fähigkeiten, Qualifikationen und Fach-
kompetenzen verstanden, die nötig sind um eine bestimmte Aufgabe oder Anforderung zu erfüllen.
Qualifizierung kann auch die Bewertung und Überprüfung bzw. Qualitätssicherung von Fähigkeiten
bedeuten. Qualifizierung gelingt am besten mit Hilfe zielgruppengerechter Methodik und Didaktik.
Gesellschaftliche Bedeutung:
Qualifizierung und Bildung sind zentrale Schlüssel der gesellschaftlichen Integration. Von verschiede-
nen Seiten – durch staatliche Stellen, Verbände und Vereine – wird deshalb verstärkt versucht, durch
gezielte Qualifizierungsangebote, die Bildungs- und Berufschancen gerade auch für Menschen mit
Migrationshintergrund zu erhöhen. Ziel ist es, die Potenziale kultureller Vielfalt im Interesse aller zu
nutzen und Menschen mit Migrationshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaft-
lichen, politischen und ökonomischen Prozessen zu ermöglichen. So geht es auch darum, vorhande-
nen Qualifikationen, wie ausländische Schulabschlüsse und Berufsqualifikationen leichter anzuer
kennen. Die interkulturelle Öffnung von Strukturen (zum Beispiel von Institutionen, Verbänden oder
Unternehmen) ist ein Weg, um unterschiedliche Kompetenzen nachhaltiger einzubinden. Der Umgang
mit sozialen und kulturellen Unterschieden, mit Chancen und Konfliktsituationen ist Gegenstand inter-
kulturellen Lernens.
Bedeutung für den Fußball:
Der Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen für die verschiedenen Aufgaben des Fußballs-
betriebs und der Vereinsarbeit kommt eine hohe Bedeutung zu. Nur durch eine sachkundige
Qualifizierung und Fortbildung von Trainer/innen, Betreuer/innen, Vereins- und Verbands-
funktionär/innen und Schiedsrichter/innen kann dauerhaft eine hohe Qualität der sportlichen und
organisatorischen Arbeit der Vereine und Verbände gewährleistet werden. Die Grundlage für die DFB-
Qualifizierungsarbeit ist die DFB-Ausbildungsordnung. Der DFB, vertreten durch die Qualifizierungs-
beauftragten seiner Landesverbände, die Lehrreferenten und Verbandssportlehrer, bietet dabei
bedarfsgerechte und praxisorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildungen auf verschiedenen Ebenen an.
Beispielhafte Angebote sind Informationsangebote im Internet, die Vereinsbesuche der DFB-Mobile,
Kurzschulungen vor Ort in den Vereinen, die Teamleiter-Ausbildung und die Lizenzausbildungen für
Trainer/innen und Schiedsrichter/innen. Seit dem Start der DFB-Qualifizierungsoffensive im Jahr
2004
nahmen bis 2010 über 100.000 Vereinsvertreter solche Schulungsangebote wahr.
Die Qualifizierung im Sport bildet eine Grundlage für die erfolgreiche Integration in und durch Sport.
Sie ist ein notwendiger Schritt zur Förderung sozialer Anerkennung und Teilhabe auch im organisier-
ten Fußball. Durch Qualifizierung können strukturelle Defizite beispielsweise ethnischer Sportvereine
ausgeglichen werden und Menschen mit Migrationshintergrund besser in die Verbandsstrukturen
eingebunden werden. Ziel muss es daher sein, verstärkt Migrant/innen für die Teilnahme an
Qualifizierungsangeboten zu gewinnen.
INTEGRATION A–Z
PASS (AUSWEIS)
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Pass (Ausweis)
Definition:
Zu den wichtigsten Hoheitsrechten eines jeden Staates gehören Staatsbürgerschaftsrecht und
Passhoheit. Ersteres legt fest, wer Staatsbürger/in eines Landes ist oder es werden darf. Der Pass
dient zur Identifizierung und Legitimierung der Person und bescheinigt den rechtmäßigen Aufenthalt
im Land. Jeder Volljährige muss im Besitz eines Ausweises oder eines ähnlichen Dokumentes sein. Der
englische Begriff „Passport“ verdeutlicht, welche Funktion der Pass hat. Er ist zunächst einmal ein
Türöffner. Während innerhalb der EU so gut wie keine Grenzkontrollen mehr stattfinden, gilt für viele
andere Länder eine Visumspflicht. Auf Auslandsreisen muss ein Pass mitgeführt werden. Dem/r
Besitzer/in eines Passes gewährt die entsprechende Botschaft im Ausland Schutz. Der Pass bleibt im
Besitz des Staates. Straftäter/innen kann er durch die Behörden entzogen werden.
Gesellschaftliche Bedeutung:
Ausländer/innen unterliegen in Deutschland ebenfalls der Passpflicht. Die Einreise nach Deutschland
ohne Pass oder akzeptierte Ersatzpapiere ist strafbar. Gerade für Flüchtlinge ist dies ein Problem, da
einige von ihnen die Krisengebiete nur ohne oder mit gefälschtem Pass verlassen können. Teilweise
vernichten Einwander/innen ihre Dokumente allerdings auch mutwillig, wenn sie dadurch einen für sie
vorteilhaften Status in Deutschland erwarten. Für den Großteil der Einwander/innen hat ein
Strafverfahren aufgrund fehlender Pässe jedoch negative Konsequenzen für die Anerkennung, wes-
halb die Einreise ohne Pass unverzüglich angezeigt werden sollte. Dies bleibt straffrei. Anerkannten
Flüchtlingen kann ein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt werden, der eine größere Freizügigkeit
ermöglicht. Viele Flüchtlinge entscheiden sich allerdings gegen einen Antrag auf Anerkennung oder
werden durch andere Umstände in die Illegalität gezwungen. Unter den „Menschen ohne Papiere“
finden sich viele, deren Aufenthaltstitel abgelaufen ist oder die illegal nach Deutschland gekommen
sind. Ihre Lebenssituation ist extrem prekär, sie arbeiten häufig für Hungerlöhne und verfügen über
keinerlei soziale Sicherung. Schätzungen gehen von 100.000 bis zu 1,5 Millionen Illegalisierten in
Deutschland aus.
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Bedeutung für den Fußball:
Auch für den Bereich des organisierten Fußballs bildet der Pass die Eintrittskarte. Der Spielerpass
berechtigt zur Teilnahme am Spielbetrieb und muss grundsätzlich vor jedem Spiel dem/der
Schiedsrichter/in vorgelegt werden. Hierdurch wird die Spielberechtigung der Spieler/innen nachgewie-
sen. Die Ausgabe der Spielerpässe ist Sache der Landes- bzw. Regionalverbände des DFB. Die
Spielordnung des DFB (§10, 2.6) legt darüber hinaus fest, dass Amateure, die nicht aus einem EU-Land
stammen, eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nachweisen müssen. Nur wenn diese mindes-
tens bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres gültig ist, kann eine Spielgenehmigung erteilt werden.
Die Überwindung von bürokratischen Hindernissen kostet bisweilen viel Geduld. Sprachliche
Schwierigkeiten kommen oft erschwerend hinzu. Muttersprachler/innen können helfen, Probleme bei der
Beantragung von Pässen auszuräumen. Hier können Vereinsmitglieder wichtige Unterstützung leisten.
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005): Illegal aufhältige
Drittstaatsangehörige in Deutschland. Staatliche Ansätze, Profil und
soziale Situation. Forschungsstudie 2005 im Rahmen des Europäischen
Migrationsnetzwerks. Wiesbaden.