INTEGRATION A–Z
ASYLBEWERBER/IN
21
Spielfeldes. Solche Begegnungen helfen bei der Bewältigung der alltäglichen Probleme und der
Verarbeitung des Erlebten und wirken Spannungen in den Wohnquartieren entgegen. Finanzielle
Sorgen verhindern teilweise die Integration von Asylbewerber/innen in den normalen Vereins- und
Spielbetrieb. Vorbildliche Vereine und Initiativen versuchen diese Hürden abzubauen und
Asylbewerber/innen das Fußballspielen zu erleichtern, zum Beispiel werden Fahrgemeinschaften für
Kinder in abgelegenen Asylbewerberunterkünften durch Vereinsmitglieder organisiert. Viele Vereine
haben Härtefall-Regelungen für sozial Schwache und können Asylbewerber/innen die Vereinsbeiträge
ermäßigen oder erlassen. Auch bei der elementaren Sportausrüstung ergeben sich Möglichkeiten,
Asylbewerber/innen mit Schuhen, Stutzen oder Trikots zu unterstützen. Die Menschen aus vielen
Teilen der Welt können Bereicherung und Verstärkung der eigenen Vereinsmannschaften sein.
Probleme können bei Auswärtsspielen auftreten. Asylsuchende sind räumlich an den Bezirk der
Ausländerbehörde gebunden, „geduldete“ Ausländer dürfen die Grenzen des Bundeslandes nicht ver-
lassen. Um den Spieler/innen die Teilnahme an diesen Spielen zu ermöglichen, können Vereine
(
zumeist vor einer Saison) bei der zuständigen Behörde schriftlich Ausnahmen von der
Residenzpflicht beantragen. Die unterschiedlichen Regelungen des deutschen Asylrechts sind stellen-
weise sehr kompliziert. Wichtig ist es, auf den genauen Aufenthaltstitel der Spieler/innen und die
damit verbundenen Beschränkungen zu achten, um negative Konsequenzen für das Asylverfahren
oder Bußgelder zu vermeiden.
Links:
INTEGRATION A–Z
ASYLBEWERBER/IN
20
Asylbewerber/in
Definition:
Dem Ursprung des Begriffs nach bezeichnet Asyl ein sicheres Obdach vor Verfolgung. Von anderen
Migrant/innen unterscheiden sich Asylsuchende dadurch, dass sie ihr eigenes Land aufgrund politi-
scher oder kultureller Verfolgung verlassen mussten. Als Asylbewerber/innen gelten Menschen, die in
Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.
Gesellschaftliche Bedeutung:
Das Recht auf Asyl wurde in Deutschland im Grundgesetz verfassungsmäßig festgeschrieben - zum
Teil als Reaktion auf die Massenflucht aus Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus. Das
Grundrecht auf Asyl wurde jedoch in jüngerer Zeit eingeschränkt und das Verfahren europäisiert,
zuletzt durch das Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005. Innerhalb der EU gilt die Regelung der „siche-
ren Drittstaaten“. Reist ein/e Asylbewerber/in aus einem als „sicher“ eingestuften Staat nach
Deutschland ein, darunter fallen unter anderem alle Länder der EU, hat er/sie kein Recht auf Asyl.
Aufgrund der zentralen Lage Deutschlands kommen in der Folge immer weniger Menschen legal ins
Land. Die Zahl der Asylanträge sinkt seit Anfang der 1990er Jahr stetig. 2009 stellten erstmals wieder
mehr Menschen (27.649) einen Asylantrag.
4
Ein/e Antragsteller/in muss im Asylverfahren nachweisen, dass eine politische Verfolgung oder eine
persönliche Gefahr für Leib und Leben bestehen. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird der Antrag abge-
lehnt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über das Asylverfahren. Die
Annerkennungsquote Asylberechtigter liegt bei unter 5%.
5
Asylberechtigte erhalten eine befristete
Aufenthaltserlaubnis. Abgelehnten Asylanträgen folgt eine Aufforderung zur Ausreise (Ausweisung),
die durch eine Abschiebung vollstreckt werden kann. Kann eine Abschiebung nicht vorgenommen wer-
den, weil zum Beispiel humanitäre Gründe oder Krankheit dagegen sprechen, kein Pass oder keine
Transportmöglichkeiten vorhanden sind, erhalten abgelehnte Asylbewerber eine zeitlich befristete
Duldung. Die Dauer des Asylverfahrens variiert stark. Sie kann zwischen einigen Wochen und mehre-
ren Monaten liegen. Während des Verfahrens dürfen Asylsuchende keiner Arbeit nachgehen, unterlie-
gen einer Residenzpflicht, erhalten nur eingeschränkte finanzielle Unterstützung und sind zumeist
in Gemeinschaftsquartieren untergebracht. Viele Menschen sind dort auf sich allein gestellt.
Zukunftsängste, eine fremde Umgebung und finanzielle Sorgen können zu persönlichen
Stresssituationen und Konflikten in den Unterkünften führen.
Bedeutung für den Fußball:
In Asylbewerberunterkünften kommen Menschen aus vielen Ländern zusammen. Ein interkulturelles
Zusammenleben muss also schon hier funktionieren. Obwohl viele für die Dauer des Verfahrens zum
Nichtstun gezwungen sind, gibt es nur begrenzte Freizeitangebote und wenig soziale Kontakte zur
Aufnahmegesellschaft.
Fußballspielen hilft da nicht nur gegen die Langeweile, sondern stellt ein wichtiges Medium zur
Verständigung dar. Fußballspiele bieten Abwechslung und Möglichkeiten für Kontakte abseits des
4
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2009): Asyl in Zahlen 2009.
Nürnberg.
5
Ebd.