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Schmuck
Das Tragen von Schmuck (Halsketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, Leder- und
Gummibänder usw.) ist strikte verboten. Die Spieler und Auswechselspieler ha-
ben vor Spielbeginn sämtliche Schmuckstücke zu entfernen. Das Abdecken von
Schmuck mit Klebeband ist untersagt.
Auch den Schiedsrichtern und Schiedsrichterassistenten ist das Tragen von
Schmuck nicht gestattet. (Der Schiedsrichter darf jedoch eine Uhr oder ein ähn-
liches Gerät für die Zeitmessung tragen, sofern der Zeitnehmer fehlt.)
Spielernummern
Die Nummerierung der Spieler ist im Wettbewerbsreglement festgelegt.
Zugelassen sind üblicherweise die Nummern 1 bis 15, wobei die 1 einem
Torhüter vorbehalten ist.
Die Organisatoren berücksichtigen, dass Schiedsrichter Nummern über 15 nicht
anzeigen können.
Die Nummer jedes Spielers muss auf dem Rücken sichtbar angebracht sein und
sich von der Hauptfarbe des Hemdes unterscheiden. Die Nummernpflicht so-
wie die Grösse der Nummern auf allen Teilen der Grundausrüstung werden im
Wettbewerbsreglement geregelt.
REGEL 4 – AUSRÜSTUNG DER SPIELER