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Grundausrüstung
Farben:
Weisen die Hemden der beiden Torhüter die gleiche Farbe auf und hat
keiner der beiden die Möglichkeit, das Hemd zu wechseln, pfeift der
Schiedsrichter die Partie trotzdem an.
Verliert ein Spieler aus Versehen den Schuh und erzielt einen Treffer, zählt
das Tor, da der Spieler den Schuh ungewollt verloren hat und folglich kein
Vergehen vorliegt.
Weitere Ausrüstungsteile
Die Verwendung weiterer Ausrüstungsteile ist zulässig, sofern diese einzig dem
Zweck dienen, den Spieler zu schützen, und weder den Spieler selbst noch an-
dere Spieler gefährden.
Sämtliche Kleidungsstücke und Ausrüstungsteile müssen von den Schieds-
richtern geprüft und für ungefährlich befunden werden.
Moderne Schutzgegenstände wie Kopfschutz, Gesichtsmaske, Knie- und
Ellenbogenschoner aus weichem und leichtem Material gelten als ungefährlich
und sind deshalb erlaubt.
Sportbrillen sind ebenfalls erlaubt, sofern sie für die Spieler keine Gefahr
darstellen.
Erweist sich ein Teil der Kleidung oder Ausrüstung, der bei Spielbeginn geprüft
und für ungefährlich befunden wurde, im Verlauf des Spiels als gefährlich oder
wird gefährlich eingesetzt, wird seine Verwendung untersagt.
Die Verwendung von elektronischen Kommunikationssystemen zwischen
Spielern und/oder technischen Betreuern ist nicht zulässig.
REGEL 4 – AUSRÜSTUNG DER SPIELER