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Disziplinarmassnahmen
Bei den Spielern und Auswechselspielern ist vor Spielbeginn zu prüfen, ob sie
unerlaubte Kleidung oder Schmuck tragen. Der dritte Schiedsrichter nimmt
bei den Auswechselspielern eine zweite visuelle Kontrolle vor, bevor diese das
Spielfeld betreten. Stellen die Schiedsrichter während des Spiels einen ent-
sprechenden Regelverstoss fest, gelten folgende Bestimmungen:
Die Schiedsrichter weisen den Spieler an, das betreffende Ausrüstungsteil
zu entfernen.
Zeigt sich der Spieler uneinsichtig oder nicht imstande, der Anweisung
Folge zu leisten, fordern die Schiedsrichter den Spieler bei der nächsten
Spielunterbrechung auf, das Spielfeld zu verlassen.
Weigert sich der Spieler beharrlich, den Forderungen der Schiedsrichter
nachzukommen, oder trägt er das Teil erneut, nachdem er aufgefordert
wurde, es zu entfernen, wird er von den Schiedsrichtern verwarnt.
Haben die Schiedsrichter die Partie unterbrochen, um den Spieler zu verwar-
nen, wird sie mit einem indirekten Freistoss für das gegnerische Team an der
Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand
(
siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung).
REGEL 4 – AUSRÜSTUNG DER SPIELER