142
–
Bei einer Tätlichkeit an einem Mitspieler
–
wird die Partie mit einem indirekten Freistoss am Ort des Vergehens
fortgesetzt (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung).
–
Bei einer Tätlichkeit an einem Auswechselspieler
–
wird die Partie mit einem indirekten Freistoss zugunsten des
Teams des Spielers, der die Tätlichkeit beging, an der Stelle fort-
gesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung
befand (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung), da sich der
Auswechselspieler durch unerlaubtes Betreten des Spielfelds zuerst
eines Vergehens schuldig gemacht hat.
–
Bei einer Tätlichkeit an den Schiedsrichtern
–
wird die Partie mit einem indirekten Freistoss am Ort des Vergehens
fortgesetzt (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung).
–
Bei einer Tätlichkeit an einer sonstigen Person
–
wird die Partie mit einem Schiedsrichterball an der Stelle fortge-
setzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Wurde die Partie innerhalb des Strafraums unterbrochen, erfolgt der
Schiedsrichterball auf der Strafraumlinie so nahe wie möglich bei der
Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
•
Bei laufendem Spiel und einer Tätlichkeit durch einen Auswechselspieler
oder einen Teamoffiziellen ausserhalb des Spielfelds gilt:
–
Bei einer Tätlichkeit an einer beliebigen Person
–
wird die Partie mit einem Schiedsrichterball an der Stelle fortge-
setzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Wurde die Partie innerhalb des Strafraums unterbrochen, erfolgt der
Schiedsrichterball auf der Strafraumlinie so nahe wie möglich bei der
Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Vergehen durch Werfen von Gegenständen
Wirft ein Spieler oder Auswechselspieler bei laufendem Spiel rücksichtslos ei-
nen Gegenstand oder Ball auf einen Gegner oder eine andere Person, unterbre-
chen die Schiedsrichter die Partie, wenn nicht auf Vorteil entschieden werden
kann, und verwarnen den betreffenden Spieler oder Auswechselspieler.
REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN