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einen Gegner bei laufendem Spiel oder bei der Fortsetzung der Partie verbal
ablenkt,
auf dem Spielfeld unerlaubte Markierungen anbringt,
bei einem Rückpass zum eigenen Torhüter den Ball absichtlich auf unkon-
ventionelle Art mit dem Kopf, der Brust oder dem Knie spielt, um die Regel
12
zu umgehen. Dabei ist unerheblich, ob der Torhüter den Ball anschlies-
send mit der Hand berührt oder nicht. Die Aktion wird als Vergehen ge-
ahndet, weil der Spieler damit Sinn und Geist von Regel 12 untergräbt. Die
Partie wird mit einem indirekten Freistoss fortgesetzt.
Torjubel
Zwar ist es einem Spieler erlaubt, nach einem Treffer seiner Freude Ausdruck zu
verleihen, doch darf der Torjubel nicht übertrieben werden.
Torjubel in angemessenem Rahmen ist gestattet. Zu unterlassen sind jedoch
choreografierte Jubelszenen, wenn dadurch zu viel Zeit verloren geht. Die
Schiedsrichter sind angewiesen, in solchen Fällen einzuschreiten.
Ein Spieler wird verwarnt, wenn er:
nach Meinung der Schiedsrichter mit provozierenden, höhnischen oder auf-
hetzenden Gesten jubelt,
an einem Zaun hochklettert, um einen Treffer zu feiern,
sein Hemd auszieht oder es über seinen Kopf stülpt, auch wenn er darunter
ein gleiches Hemd trägt,
Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt.
Das Verlassen des Spielfelds beim Torjubel ist erlaubt, doch sind die Spieler ge-
halten, so rasch wie möglich auf das Feld zurückzukehren.
Reklamieren/Protestieren
Zeigt sich ein Spieler oder Auswechselspieler mit einer Entscheidung der
Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten nicht einverstanden, indem er
protestiert (verbal/nonverbal), wird er verwarnt.
REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN