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Gefährliches Spiel liegt vor, wenn kein Körperkontakt zwischen den Spielern
erfolgt. Kommt es zum Körperkontakt, gilt die Aktion als Vergehen und wird
mit einem direkten Freistoss oder Strafstoss geahndet. Bei gefährlichem Spiel
mit Körperkontakt haben die Schiedsrichter zudem zu prüfen, ob auch eine
Unsportlichkeit vorliegt.
Disziplinarmassnahmen
•
Gefährliches Spiel im Rahmen eines „normalen“ Zweikampfs zieht keine
Disziplinarmassnahme nach sich. Nimmt der fehlbare Spieler bei seiner
Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf, indem er den Gegner rück-
sichtslos bedrängt, wird er von den Schiedsrichtern verwarnt.
•
Vereitelt ein Spieler durch gefährliches Spiel eine klare Torchance, wird er
von den Schiedsrichtern des Feldes verwiesen.
Fortsetzung der Partie
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Indirekter Freistoss am Ort des Vergehens (siehe Regel 13 – Ort der Frei-
stossausführung).
•
Wenn es zu Körperkontakt kommt, ein weiteres Vergehen vorliegt, das
mit einem direkten Freistoss oder Strafstoss geahndet wird, oder die
Schiedsrichter der Ansicht sind, dass die Aktion fahrlässig, rücksichtslos
oder brutal erfolgte, wird dieses Vergehen mit einem direkten Freistoss oder
einem Strafstoss geahndet.
Behindern des Gegners
Behindern des Gegners liegt vor, wenn sich ein Spieler in den Weg eines
Gegenspielers stellt und ihn dadurch auflaufen lässt, zum Abbremsen oder zu
einer Richtungsänderung zwingt, wobei sich der Ball für beide Spieler ausser
Reichweite befindet.
Jeder Spieler darf seine Position auf dem Feld selbst bestimmen. Er darf dem
Gegner zwar im Weg stehen, ihm jedoch nicht in den Weg treten.
REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN