wobei der Ligaverband ordentliches Mitglied im DFB
geblieben ist (siehe „Ligaverband“).
Selbstverständlich schlägt sich auch die Entwicklung
des Frauenfußballs in Deutschland in den spezifischen
Entscheidungen des DFB-Bundestags nieder. So lehnte
er 1955 in Berlin die Förderung des Damenfußballs noch
einstimmig ab, um diese Entscheidung 1970 in Trave-
münde wieder aufzuheben. Nur drei Jahre später ver-
ständigte sich der Bundestag in Frankfurt am Main auf
die Einführung einer Deutschen Meisterschaft im
Damen­fußball von 1973/1974 an und beschloss am
28.
Oktober 1989 in Trier die Einführung einer zweiglei­
sigen Damen-Bun­desliga ab 1990/1991.
Am 21. Oktober 1995 änderte der Bundestag in Düs-
seldorf schließlich die DFB-Satzung und Ordnungen
dahingehend, dass das Wort „Damen“ durch „Frauen“
zu ersetzen sei. Folgerichtig heißt die 1997 gestartete
eingleisige höchste Spielklasse Frauen-Bundesliga.
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Wolfgang Niersbach
beim ordentlichen
Bundestag im Oktober
2013
in Nürnberg.
fas­sung genügt die einfache Mehrheit der gültig abge-
gebenen Stimmen. Satzungs- und Ordnungsänderun-
gen, die den Ligaverband betreffen, bedürfen allerdings
einer Zweidrittelmehrheit.
Die tief greifenden strukturellen Veränderungen
während der vergangenen Jahrzehnte sind alle auf
Bundestags-Beschlüsse zurückzuführen. Die spek-
takulärste Entscheidung war sicherlich der am 28. Juli
1962
in Dortmund mit Zweidrittelmehrheit gefasste
Be­schluss, von 1963/1964 an die Bundesliga als ein­
gleisige höchste Spielklasse einzuführen. Zwölf Jahre
vorher hatte ein außerordentlicher Bundestag in Frank-
furt am Main das Vertragsspielerstatut in Kraft gesetzt.
Für den Profifußball in Deutschland sollte schließ­
lich der 30. September 2000 zum wohl bedeutendsten
Meilenstein werden: In Mainz wurden die 18 Bundes­
ligaklubs und die nunmehr 18 Vereine der 2. Bundesliga
vom außerordentlichen Bundestag in die von ihnen seit
vielen Jahren „geforderte Selbstständigkeit“ entlassen,