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| DFB von A-Z
Der DFB-Bundestag – 1900 beschloss er die Grün­
dung und 1949 die Wiedergründung des Deutschen
Fußball-Bundes. Er legte 1904 den Beitritt zur FIFA und
20
Jahre später zum Deutschen Sport-Bund fest. Er
übernahm 1906 auf Verlangen der FIFA die englischen
Spielregeln, entschied 1908 darüber, wie die Positionen
in der Nationalmannschaft von den einzelnen Verbän-
den besetzt werden, und votierte 1962 für die Ein-
führung der Bundesliga. 1900 wählte er in Dr. Ferdinand
Hueppe den ersten und 2012 in Wolfgang Niersbach den
nunmehr elften Präsidenten des DFB.
Er setzt sich heute zusammen aus mehr als 250
stimmberechtigten Delegierten, zu denen die Mitglieder
des DFB-Präsidiums und des DFB-Vorstands ebenso
gehören wie die Abgesandten der Landes- und Regional­
verbände sowie des Ligaverbandes.
Der ordentliche DFB-Bundestag fand zunächst jähr­
lich, seit 1975 im Zwei-Jahres-Rhythmus und findet seit
1983
alle drei Jahre statt. Dabei wählt er auch Präsi­dium
und Vorstand.
Darüber hinaus kann ein außerordentlicher Bundes­
tag vom DFB-Präsidium jederzeit aus wichtigem Grund
einberufen werden. Wie beispielsweise am 2. März 2012,
als in Frankfurt Dr. Theo Zwanziger als Präsident zurück-
trat und Wolfgang Niersbach einstimmig zu seinem
Nachfolger gewählt wurde. Tagesordnungspunkte eines
außerordentlichen Bundestages können nur solche sein,
die, wie in dem erwähnten Fall, zu seiner Einberufung
geführt haben, es sei denn, sie haben „die Qualifikation
eines Dringlichkeitsantrages“.
Der wohl bedeutsamste Tagesordnungspunkt eines
außerordentlichen Bundestages in der DFB-Geschichte
führte am 21. November 1990 zur Vereinigung des
deutschen Fußballsports: In Leipzig, der Gründungsstadt
des DFB, trat der Nordostdeutsche Fußballverband, der
am Tag zuvor nach der Auflösung des Deutschen
Fußball-Verbandes (DFV) der DDR gegründet worden
war, als neuer Regionalverbandmit seinen sechs Landes-
verbänden dem DFB bei.
Neben der Wahl des Präsidiums und Vorstands
be­schließt der Bundestag unter anderem die Satzung
und die Ordnungen des DFB. Zur wirksamen Beschluss­
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z
Bundestag
Entscheidungen und Beschlüsse als Meilensteine
in der 113-jährigen DFB-Geschichte – beraten
und verabschiedet wurden und werden sie vom
DFB-­Bundestag. Dieses Fussball-Parlament ist
als gesetzgebende Versammlung des 6,8 millio-
nen mitglieder starken Fachverbandes das
höchste Gremium des DFB.
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Historischer Hand-
schlag: Dr. Hans-­Georg
Moldenhauer und
Hermann Neuberger
beim Vereinigungs-Bun-
destag 1990 in Leipzig.