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| DFB von A-Z
So haben der DFB und seine Mitglieds­ver­
bände die von der staatlichen Rechtsprechung
­
ent­wickelten und vom Grundgesetz sowie vom Bürger-
lichen Gesetzbuch geschaffenen gesetzlichen Grund­
lagen für eine eigene juristische Basis genutzt, auf der
die Vereine und Verbände den Spielbetrieb, das
Zusammen­leben ihrer Mitglieder und die Rechte und
Ver­pflich­tungen eigenständig regeln können. Satzung
und Ord­nungen, für die — verabschiedet von der DFB-­
Le­gis­lative, an höchs­ter Stelle der DFB-Bundestag —
das Gemeinwohl des Fußballs absolute Priorität hat,
sichern die Rechtsgrundlagen der beispielhaften juris-
tischen Selbstverwaltung und ziehen die erforderlichen
Grenzen.
Umgesetzt und genutzt wurden und werden sie bei
schwerwiegenden Verwaltungsentscheidungen vom
Vorstand und vom Bundestag des DFB oder im Rahmen
der Sportgerichtsbarkeit von den gewählten Richtern
in den Rechtsorganen — Sportgericht und Bundes­-
ge­richt — sowie von den Mitgliedern des Kontrollaus-
schusses (siehe „Verbandsgerichtsbarkeit“).
Als prägende Entscheidungen in der DFB-Rechts­
geschichte seien vier Beschlüsse erwähnt:
❙❙
die Einführung des Lizenzierungsverfahrens für
Lizenz- und zusätzlich auch 3.-Liga-Vereine;
❙❙
die im Zusammenhang mit dem sogenannten Jäger-
meister-Prozess mit großem Aufwand vom DFB-Bun-
destag verabschiedete Satzungsregelung, wonach
Namensgebungen und Namensänderungen zum
Zweck der Werbung verboten sind;
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z
Recht
Fair Play ist das höchste und vornehmste Gut im
Sport. Doch auch Streit und Verstösse gegen
Regeln und Regularien, gegen die Satzung und die
Ordnungen gehören zum Alltag des Fussballs.
Um Streit zu schlichten, Verstösse zu ahnden,
die Disziplin aufrechtzuerhalten und vielfältige
weitere Rechtsfragen zu klären, ist daher eine
autarke Rechtsprechung im Rahmen der Autono-
mie des Sports unerlässlich.