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die vom DFB-Bundestag beschlossene eingleisige
2.
Bundesliga;
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die umfassende Spielklassenstrukturreform mit der
Einführung der 3. Liga als dritte Spielklassenebene
des DFB und darunter mittlerweile fünf Regionalligen
in der Trägerschaft der Regional- und Landesver-
bände.
Der unvermeidbaren und früh zunehmenden Ver-
rechtlichung des Sports, die sich nicht zuletzt 1995 im
sogenannten Bosman-Urteil des Europäischen Gerichts-
hofes mit seinen umwälzenden Folgen niederschlägt,
trug der DFB schon 1972 Rechnung, als er mit der Ein
stellung von Goetz Eilers als erstem hauptamtlichen
Juristen eine Rechtsabteilung gründete.
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Das Sportgericht ist
die erste Instanz der
DFB-Rechtsprechung.
Mittlerweile belegt die Tätigkeit von sechs Juristen
als hauptamtliche Sportrechtsexperten in der DFB-
Direktion Recht die immens gestiegene Bedeutung des
Rechts im Fußball. „Die DFB-Rechtsabteilung, die
modernsten Ansprüchen genügenden Verfahrensord-
nungen und die professionelle und effektive Arbeit der
mit hoch qualifizierten und sehr erfahrenen ehrenamt-
lichen Mitarbeitern besetzten DFB-Rechtsorgane sind
Garant dafür, dass die Rechtsstaatlichkeit der DFB-
Gerichtsbarkeit, die ja staatlich anerkannte Rechtspre-
chung auch über hochbezahlte Profis und Trainer sowie
Klubs mit Millionen-Umsätzen ausübt, national und
international unbestritten ist“, so der für Rechts- und
Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident
Dr. Rainer Koch.