Die Rahmenbedingungen für Jugendspielgemeinschaften
sind in den Landesverbänden sehr unterschiedlich. Diese
Differenzen betreffen u. a.:
Die teilnahmeberechtigten Vereine
Das Aufstiegsrecht
Die Altersklassen
Die zeitliche Dauer des Zusammenschlusses
Die Anzahl der Spieler pro Verein
Die Anzahl der Mannschaften pro Altersklasse
Besonders interessant ist immer die Frage des Aufstiegs-
rechts. Da die Spielgemeinschaft in der Regel als Notge-
meinschaft gesehen wird, schränken Verbände das Auf-
stiegsrecht von Jugendspielgemeinschaften ein. Manche
Landesverbände lassen die Jugendspielgemeinschaften
nur auf Kreisebene zu, in anderen dürfen sie bis in der
Verbandsstaffel spielen. Klar ist jedoch: Am Spielbetrieb
Die Identifikation mit dem Stammverein lässt nach.
Das Aufstiegsrecht ist eingeschränkt.
Kleinere Vereine vernachlässigen die Jugendarbeit.
Der federführende Verein einer Jugendspielgemeinschaft bleibt häufig als einziger als Träger für Jugendarbeit übrig.
Der Zwang, selbst neue Spieler zu werben und eigene Mannschaften zu bilden, entfällt.
des DFB und der Regionalverbände können Jugendspiel-
gemeinschaften nicht teilnehmen.
Auch die Dauer, für die eine Jugendspielgemeinschaft
gebildet werden muss, ist unterschiedlich geregelt. Wäh-
rend eine Mindestdauer von einem Spieljahr selbstver-
ständlich ist, verlangen andere Verbände einen Zusam-
menschluss über mindestens drei Jahre.
Wo?
Mögliche Nachteile
Regelungen
Die Jugendspielgemeinschaft ist am ehesten in städtischen
Regionen mit geringen Distanzen zwischen den Vereinen
eine angemessene Lösung. In ländlichen Regionen ist der
zeitliche Aufwand für Fahrten zum Training und Spiel zu
beachten, weil die Distanzen zwischen den beteiligten
Vereinen sehr groß sein können. Dort ist zu prüfen, ob
ein Spielbetrieb mit verkleinerten Mannschaften die Bil-
dung der JSG überflüssig macht (siehe Seite 8).
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