Die Jugendspielgemeinschaft
Vereine, die aufgrund der Zahl ihrer Spieler nicht mehr in der
Lage sind, Jugendmannschaften zu bilden, sollen die Möglichkeit
haben, sich mit anderen Klubs zusammenzuschließen und ge-
meinsame Mannschaften zu bilden.
Die Jugendspielgemeinschaft soll als Notgemeinschaft gesehen
werden. Die gemeinsamen Mannschaften nehmen amWettspielbe-
trieb teil. Das Aufstiegsrecht der Mannschaften ist eingeschränkt.
Die Spieler bleiben in jedem Fall Mitglied ihres Stammvereins
und behalten dort ihr Spielrecht.
Spielgemeinschaften können aus zwei oder mehreren Vereinen
gebildet werden. Die beteiligten Vereine können sich mit einer
unterschiedlichen Zahl von Spielern pro Mannschaft an der Spiel-
gemeinschaft beteiligen.
Für leistungsorientierte Zusammenschlüsse bietet sich der Ju-
gendförderverein an, der auf Seite 10 beschrieben wird.
Vorteile
Die Jugendspielgemeinschaft ermöglicht die Teilnahme am Spielbetrieb mit ,normaler‘ Spielerzahl (7 oder 11).
Die Spieler können in ihrer jeweiligen Altersklasse spielen.
Die Spieler behalten die Spielberechtigung für ihren Stammverein.
Junioren mit Herrenspielgenehmigung können auch für die Herrenmannschaft ihres Stammvereins spielen.
Der organisatorische Aufwand für die beteiligten Vereine ist verhältnismäßig gering.
Ein Vereinswechsel ist nicht erforderlich.
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