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S C H I E D S R I C H T E R - Z E I T U N G 5 / 2 0 1 2
Regeländerungen
Was muss ich jetzt wissen?
Der International Football Association Board (IFAB) hat bei seiner Tagung am 3. März einige
Regeländerungen beschlossen, die am 1. Juli in Kraft getreten sind. Wir dokumentieren sie hier
mit einer entsprechenden Begründung.
Regel 1 – Das Spielfeld
Im Abschnitt
Auslegung der Spielre-
geln und Richtlinien der FIFA für
Schiedsrichter
wurde der Text unter
der Überschrift „Kommerzielle Wer-
bung“ (Regelheft Seite 10)
erweitert:
●
Der Abstand von kommerzieller
Werbung auf dem Boden zur
Spielfeldbegrenzung beträgt
mindestens einen Meter.
●
Hochragende Werbung ist min-
destens …
…
einen Meter von den Seiten-
linien des Spielfelds,
…
genauso weit von der Torlinie,
wie das Tornetz tief ist, und
…
einen Meter seitlich vom Tor-
netz entfernt.
Begründung:
In einem Umkreis von
einem Meter um das Tornetz sollte
keine hochragende Werbung stehen,
damit Schiedsrichter und Assis-
tenten uneingeschränkte Sicht auf
das Tor haben.
Regel 3 – Zahl der Spieler
Änderung unter
„
Anzahl Auswechs-
lungen – Offizielle Wettbewerbe“
(
Regelheft Seite 15):
●
In den Wettbewerbs-Bestimmun-
gen wird festgelegt, wie viele
Auswechselspieler gemeldet
werden können (drei bis höchs-
tens zwölf).
Ergänzung unter
„
Vergehen/Sank-
tionen“
(
Regelheft Seite 16):
●
Wenn anstelle eines vor dem
Spiel gemeldeten Spielers ein
gemeldeter Auswechselspieler
das Spielfeld betritt und dies
dem Schiedsrichter nicht mitge-
teilt wird…
…
gestattet der Schiedsrichter
dem gemeldeten Auswechsel-
spieler weiterzuspielen,
…
wird gegen den gemeldeten
Auswechselspieler keine Diszi-
plinarmaßnahme verhängt,
…
bleibt die Zahl der zulässigen
Auswechslungen für das fehl-
bare Team unverändert,
…
meldet der Schiedsrichter den
Vorfall der zuständigen Instanz.
Begründung:
Es kommt immer wie-
der vor, dass ein Wechsel vor Spiel-
beginn vorgenommen wird, dem
Schiedsrichter allerdings die
Namen der Spieler und Auswechsel-
spieler bereits gemeldet wurden.
Grund ist in der Regel die Verlet-
zung eines Spielers beim Aufwär-
men. Dieser Wechsel ist zulässig,
sofern der Schiedsrichter benach-
richtigt wird. Für den Fall, dass der
Schiedsrichter nicht informiert
wird, ist nun geregelt, wie er vorzu-
gehen hat.
Regel 4 – Ausrüstung
der Spieler
Unter der Überschrift
„
Grundausrüs-
tung“
(
Regelheft Seite 22) wurde
der dritte Punkt genauer formuliert:
●
Stutzen – wird außen Klebeband
oder ähnliches Material ange-
bracht, muss dieses die gleiche
Farbe haben wie der Teil der
Stutzen, den es bedeckt.
Begründung:
Immer mehr Spieler
bringen außen auf den Stutzen
übermäßig viel Klebeband an, das
häufig unterschiedliche Farben auf-
weist und so das Erscheinungsbild
der Stutzen komplett verändert.
Dies kann besonders für die
Schiedsrichter-Assistenten verwir-
rend sein, die sich bei der Entschei-
dung, wer den Ball zuletzt gespielt
hat, wenn dieser aus dem Spiel
geht, gegebenenfalls an den Stut-
zen orientieren.
Der Text unter
„
Zusätzliche Erläute-
rungen des DFB“
wurde in Nr. 2 an
die Neuregelung der Grundausrüs-
tung angepasst (Regelheft Seite 27):
●
Die Stutzen einer Mannschaft
müssen sich farblich von denje-
nigen der anderen Mannschaft
unterscheiden und bei den Feld-
spielern einheitlich sein. Wollen
Spieler außen Klebeband oder
ähnliches Material anbringen,
muss dieses die gleiche Farbe
haben wie der Teil der Stutzen,
den es bedeckt.
Statt auf die Klarheit eines Handspiels kommt es künftig nur noch auf dessen Folge an, die
bestraft wird.