FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

44 Zusätzliche Erläuterungen des DFB 1. Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung die Farbe Schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen werden. 2. Ist der Schiedsrichter über eine Entscheidung im Zweifel, so befragt er den Schiedsrichter-Assistenten, ehe er die Entscheidung trifft! 3. Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen nicht mehr zulassen. 4. Bei starker Kälte soll der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten. 5. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren. 6. Den Spielern ist es gestattet, während Spielunterbrechungen Erfrischungsgetränke zu sich zu nehmen. Sie müssen sich hierzu jedoch an die Seitenlinie begeben. Hingegen ist es untersagt, mit Wasser gefüllte Plastiksäcke oder andere Behälter auf das Spielfeld zu werfen. 7. Der Platzverein ist für den Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten sowohl vor dem Spiel, während des Spieles und nach dem Spiel, als auch beim Verlassen der Platzanlage/des Stadions verantwortlich. 8. Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffiziellen aussprechen, nachdem er und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben. Diese Strafbefugnis erstreckt sich auch

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