FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

43 Spielregeln 2019/20 | Regel 05 | Schiedsrichter 7. Haftung von Spieloffiziellen Weder der Schiedsrichter noch ein anderer Spieloffizieller haftet für: •  Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern, •  Sachschäden jeglicher Art, •  sonstige Schäden von Einzelpersonen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäß den Spielregeln oder im Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Austragung, Durchführung oder Leitung eines Spiels zurückzuführen sind oder sein könnten. Solche Entscheidungen können eine Entscheidung beinhalten: •  ob der Zustand des Spielfelds oder dessen Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht, •  ein Spiel aus einem beliebigen Grund abzubrechen, •  ob die Spielfeldausstattung und der Ball spieltauglich sind, •  das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf den Zuschauerrängen zu unterbrechen oder nicht, •  das Spiel zu unterbrechen oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz bringen zu lassen, •  zu verlangen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz gebracht wird, •  einem Spieler das Tragen bestimmter Kleidungs- und Ausrüstungsteile zu gestatten oder nicht, •  soweit es in der Zuständigkeit des Schiedsrichters liegt, Personen (einschließlich Teamoffiziellen, Stadionverantwortlichen, Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderer Medienvertreter) den Aufenthalt in der Nähe des Spielfelds zu gestatten oder nicht, •  die er in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft, die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines nationalen Fußballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder -reglementen ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.

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