FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

32 •  jegliche lebende oder verstorbene Person (außer ihr Name ist Teil des offiziellen Wettbewerbsnamens), •  jegliche lokale, regionale, nationale oder internationale politische Partei/ Organisation/Vereinigung etc., •  jegliche lokale, regionale oder nationale Regierung oder deren Abteilungen, Ämter oder Stellen, •  jegliche diskriminierende Organisation, •  jegliche Organisation, deren Zwecke/Handlungen eine erhebliche Zahl von Menschen beleidigen könnten, •  jegliche spezifische politische Handlung/Veranstaltung. Beim Gedenken an ein bestimmtes nationales oder internationales Ereignis sind die Empfindlichkeiten des gegnerischen Teams (einschließlich dessen Fans) und der Öffentlichkeit zu bedenken. Die Wettbewerbsbestimmungen können weitere Be- oder Einschränkungen enthalten, insbesondere bezüglich der Größe, Anzahl und Position zulässiger Slogans, Botschaften oder Bilder. Streitigkeiten in Bezug auf Slogans, Botschaften oder Bilder sollten vor einem Spiel/Wettbewerb beigelegt werden. 6. Vergehen/Sanktionen Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss das Spiel nicht unterbrochen werden, und der Spieler: •  wird vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um die Ausrüstung in Ordnung zu bringen, •  verlässt bei der nächsten Spielunterbrechung das Spielfeld, sofern er die Ausrüstung noch nicht in Ordnung gebracht hat. Ein Spieler, der das Spielfeld verlässt, um die Ausrüstung in Ordnung zu bringen oder auszutauschen: •  muss von einem Spieloffiziellen kontrolliert werden, bevor er das Spielfeld wieder betreten darf, •  darf das Spielfeld nur mit der Erlaubnis des Schiedsrichters wieder betreten (eine solche Erlaubnis darf bei laufendem Spiel erteilt werden).

RkJQdWJsaXNoZXIy NDQwODM=