FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

31 Spielregeln 2019/20 | Regel 04 | Ausrüstung der Spieler Grundsätze •  Regel 04 gilt für die gesamte Ausrüstung (einschließlich Kleidung), die von Spielern, Auswechselspielern und ausgewechselten Spielern getragen wird. Ihre Bestimmungen gelten auch für alle Teamoffiziellen in der technischen Zone. •  Folgendes ist (grundsätzlich) zulässig: • • Nummer und Name des Spielers, Teamwappen/-logo, Slogans/Embleme von Initiativen zur Förderung von Fußball, Respekt und Integrität sowie Werbung, die gemäß Wettbewerbsbestimmungen oder Regelungen der nationalen Fußballverbände, der Konföderationen oder der FIFA zulässig sind • • Angaben zum Spiel: Teams, Datum, Wettbewerb/Veranstaltung, Spielort •  Zulässige Slogans, Botschaften oder Bilder sollten nur auf der Vorderseite des Trikots und/oder auf der Spielführerbinde angebracht werden. •  In einigen Fällen dürfen Slogans, Botschaften oder Bilder nur auf der Spielführerbinde angebracht werden. Regelauslegung Ob ein Slogan, eine Botschaft oder ein Bild zulässig ist, steht in Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen), wonach der Schiedsrichter Disziplinarmaßnahmen gegen einen Spieler ergreifen muss, der eines der folgenden Vergehen begeht: •  anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Gesten •  provozierende, höhnische oder aufhetzende Gesten Slogans, Botschaften oder Bilder, die in eine dieser Kategorien fallen, sind unzulässig. Während „religiös“ und „persönlich“ relativ eindeutig zu definieren sind, ist „politisch“ weniger klar. In jedem Fall unzulässig sind Slogans, Botschaften oder Bilder mit Bezug auf:

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