Regel 12 –
Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen
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Torjubel
Zwar ist es einem Spieler erlaubt, seiner Freude nach einem Treffer Ausdruck zu
verleihen, doch darf der Torjubel nicht übertrieben werden.
Torjubel ist in angemessenem Rahmen gestattet. Zu unterbinden sind jedoch
„
choreografierte“ Jubelszenen, wenn dadurch zu viel Zeit verloren geht. Die
Schiedsrichter sind angewiesen, in solchen Fällen einzuschreiten.
Ein Spieler wird verwarnt, wenn er:
nach Meinung des Schiedsrichters mit provozierenden, höhnischen oder auf-
hetzenden Gesten jubelt,
an einem Zaun hochklettert, um einen Treffer zu feiern,
sein Hemd auszieht oder es über seinen Kopf stülpt,
Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt.
Das Verlassen des Spielfelds beim Torjubel ist an sich noch kein verwarnungs-
würdiges Vergehen, doch sind die Spieler gehalten, so rasch wie möglich auf das
Feld zurückzukehren.
Von den Schiedsrichtern wird erwartet, dass sie in solchen Situationen präven-
tiv auf die Spieler einwirken und bei der Beurteilung des Torjubels gesunden
Menschenverstand walten lassen.
Reklamieren/Protestieren
Zeigt sich ein Spieler mit einer Schiedsrichter-Entscheidung nicht einverstan-
den, indem er protestiert (verbal/nonverbal), wird er vom Schiedsrichter ver-
warnt.
Der Kapitän genießt in Bezug auf die Spielregelnweder einen Sonderstatus noch
besondere Privilegien, trägt aber eine gewisse Verantwortung für das Verhalten
seines Teams.