Regel 5 –
Der Schiedsrichter
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Zusätzliche Erläuterungen des DFB
1.
Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung
die Farbe Schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen
werden.
2.
Ist der Schiedsrichter über eine Entscheidung im Zweifel, so befragt er den
Schiedsrichter-Assistenten, ehe er die Entscheidung trifft!
3.
Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen,
wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen
nicht mehr zulassen.
4.
Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab
Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker
Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der
Beteiligten achten.
5.
Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder
aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll
30
Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel weni-
ge Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schieds-
richter großzügig verfahren.
6.
Den Spielern ist es gestattet, während Spielunterbrechungen Erfrischungs-
getränke zu sich zu nehmen. Sie müssen sich hierzu jedoch an die Seiten-
linie begeben. Hingegen ist es untersagt, mit Wasser gefüllte Plastiksäcke
oder andere Behälter auf das Spielfeld zu werfen.
7.
Der Platzverein ist für den Schutz des Schiedsrichters und der Schieds-
richter-Assistenten sowohl vor dem Spiel, während des Spieles und nach
dem Spiel, als auch beim Verlassen des Platzes verantwortlich.
8.
Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber
Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Aus-
wechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem er und
die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten
haben. Diese Strafbefugnis erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause und
endet mit dem Verlassen des Spielfeldes. Vor dem Spiel des Feldes verwie-
sene Spieler können ersetzt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
9.
Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der ande-
re Verein und der Schiedsrichter die Pflicht, so lange zu warten, dass der
Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögert wird.
10.
Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur er-
folgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft
sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungs-
verhältnisse, Flutlichtausfall, Einflüsse von außen wie Zuschauerausschrei-
tungen, massive Bedrohungen oder ein tätlicher Angriff gegen den
Schiedsrichter oder sein Team sein.