Regel 1 –
Das Spielfeld
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Zusätzliche Erläuterungen des DFB
1.
Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68–70 m.
2.
Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ord-
nungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und ihren
unbeschädigten Zustand verantwortlich.
3.
Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
4.
Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den
Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.
Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder
Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungs-
gemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der
Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist
dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel
aus.
5.
Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar,
sind zusätzlich zu den fakultativen Mittelfahnen acht Hilfsflaggen zur
Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungs-
linien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch so-
genannte „Hütchen“ zugelassen.
6.
Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z. B. Ein-
bringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des Schiedsrichters
vorgenommen werden.
7.
Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden.
8.
Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.
9.
Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1m an der
Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen.
Für den Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den
Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind (Foto-
grafenlinie hinter den Toren 5,50mund seitlich von den Torpfosten bis zu den
Eckfahnen 2mAbstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der Lizenzligen gel-
ten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und Platzordner 5 m von der
Seitenlinie sowie eine Absperrung des Innenraums vonmindestens 2mHöhe.
10.
Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der
Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser Zeit
behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der Beleuch-
tungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage nur teil-
weise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die Fort-
setzung oder den Abbruch des Spiels.