Regel 1 –
Das Spielfeld
10
muss er den fehlbaren Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnen, so-
bald der Ball nicht mehr im Spiel ist.
Auf dem Spielfeld dürfen nur Linien angebracht werden, die in Regel 1 beschrie-
ben werden. Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern
diese andersfarbig sind und sich klar von den Fußballmarkierungen unterschei-
den lassen.
Die Tore
Falls die Querlatte verschobenwird oder bricht, ist das Spiel zu unterbrechen, bis
sie repariert oder wieder in die richtige Lage gebracht worden ist. Kann die
Querlatte nicht repariert werden, wird die Partie abgebrochen. Die Verwendung
eines Seils anstelle der Querlatte ist nicht zulässig. Kann die Querlatte repariert
werden, wird die Partie mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle fortgesetzt,
an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Wurde das Spiel
innerhalb des Torraums unterbrochen, erfolgt der Schiedsrichter-Ball auf der
Torraumlinie parallel zur Torlinie so nahe wie möglich bei der Stelle, an der sich
der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Kommerzielle Werbung
Der Abstand von kommerzieller Werbung auf dem Boden zur Spielfeldbegren-
zung beträgt mindestens 1 m.
Hochragende Werbung ist mindestens
1
m von den Seitenlinien des Spielfeldes
gleich weit von der Torlinie, wie das Tornetz tief ist, und
1
m vom Tornetz entfernt.
Auf dem Spielfeld und seiner Ausstattung sowie in dem von den Tornetzen um-
schlossenen Raums und der Technischen Zone ist innerhalb von 1 m zur Spiel-
feldbegrenzung jede Art von Werbung physischer oder virtueller Art untersagt.
Dies gilt vomBetreten des Feldes zu Beginn des Spiels bis zur Halbzeitpause und
vom Wiederbetreten des Feldes nach der Pause bis zum Spielende. Ebenso un-
zulässig ist Werbung an Toren, Tornetzen, Fahnen und Fahnenstangen sowie das
Anbringen von Gegenständen, die keinen direkten Zusammenhang mit dem
Spiel haben (Kameras, Mikrofone usw.).
Logos und Embleme
Das physische oder virtuelle Abbilden von Logos oder Emblemen der FIFA, einer
Konföderation, eines Mitgliedsverbands, einer Liga, eines Vereins oder einer an-
deren Körperschaft auf dem Spielfeld, an den Tornetzen, in dem von ihnen um-
schlossenen Raum, an Toren, Fahnen und Fahnenstangen während der Spielzeit
ist verboten.