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Spielregeln 2016/17
| Praktischer Leitfaden
5. Behandlung/Untersuchung nach einem verwarnungs-/
feldverweiswürdigen Vergehen
Gegenwärtig muss ein verletzter Spieler, der auf dem Spielfeld ärztlich versorgt
wird, das Spielfeld verlassen, bevor das Spiel fortgesetzt wird. Das kann unfair
sein, wenn ein Gegner die Verletzung verursacht hat, da das fehlbare Team bei
der Fortsetzung des Spiels einen zahlenmäßigen Vorteil hat.
Diese Vorschrift wurde jedoch eingeführt, da Spieler eine Verletzung oftmals
auf unsportliche Weise dafür nutzten, die Spielfortsetzung aus taktischen
Gründen zu verzögern.
Im Sinne eines Kompromisses hat der IFAB entschieden, dass ein verletzter
Spieler bei physischen Vergehen, bei denen der Gegner verwarnt oder des
Feldes verwiesen wird, schnell untersucht/behandelt werden und dann auf
dem Spielfeld bleiben darf.
Grundsätzlich sollte eine solche Verzögerung nicht länger dauern, als dies
gegenwärtig der Fall ist, wenn medizinisches Personal das Spielfeld betritt, um
eine Verletzung zu beurteilen. Der Unterschied besteht darin, dass der
Schiedsrichter anschließend nicht mehr das medizinische Personal und den
Spieler auffordert, das Spielfeld zu verlassen, sondern nur noch das
medizinische Personal, während der Spieler auf dem Spielfeld bleiben darf.
Damit der verletzte Spieler die Verzögerung nicht auf unfaire Art nutzt/
hinauszögert, sind die Schiedsrichter angewiesen:
• sich der Spielsituation und eventuellen taktischen Gründen für die
Verzögerung der Spielfortsetzung bewusst zu sein,
• den verletzten Spieler darüber zu informieren, dass eine etwaige
medizinische Behandlung schnell erfolgen muss,
• nach dem medizinischen Personal (nicht nach den Sanitätern mit der Trage)
zu verlangen und dieses, falls möglich, zu Eile anzuhalten.