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Spielregeln 2016/17

| Praktischer Leitfaden

5. Behandlung/Untersuchung nach einem verwarnungs-/

feldverweiswürdigen Vergehen

Gegenwärtig muss ein verletzter Spieler, der auf dem Spielfeld ärztlich versorgt

wird, das Spielfeld verlassen, bevor das Spiel fortgesetzt wird. Das kann unfair

sein, wenn ein Gegner die Verletzung verursacht hat, da das fehlbare Team bei

der Fortsetzung des Spiels einen zahlenmäßigen Vorteil hat.

Diese Vorschrift wurde jedoch eingeführt, da Spieler eine Verletzung oftmals

auf unsportliche Weise dafür nutzten, die Spielfortsetzung aus taktischen

Gründen zu verzögern.

Im Sinne eines Kompromisses hat der IFAB entschieden, dass ein verletzter

Spieler bei physischen Vergehen, bei denen der Gegner verwarnt oder des

Feldes verwiesen wird, schnell untersucht/behandelt werden und dann auf

dem Spielfeld bleiben darf.

Grundsätzlich sollte eine solche Verzögerung nicht länger dauern, als dies

gegenwärtig der Fall ist, wenn medizinisches Personal das Spielfeld betritt, um

eine Verletzung zu beurteilen. Der Unterschied besteht darin, dass der

Schiedsrichter anschließend nicht mehr das medizinische Personal und den

Spieler auffordert, das Spielfeld zu verlassen, sondern nur noch das

medizinische Personal, während der Spieler auf dem Spielfeld bleiben darf.

Damit der verletzte Spieler die Verzögerung nicht auf unfaire Art nutzt/

hinauszögert, sind die Schiedsrichter angewiesen:

•  sich der Spielsituation und eventuellen taktischen Gründen für die

Verzögerung der Spielfortsetzung bewusst zu sein,

•  den verletzten Spieler darüber zu informieren, dass eine etwaige

medizinische Behandlung schnell erfolgen muss,

•  nach dem medizinischen Personal (nicht nach den Sanitätern mit der Trage)

zu verlangen und dieses, falls möglich, zu Eile anzuhalten.